§ 166 Unterbringung nach § 21 Abs. 2 des Strafgesetzbuches
In Kraft seit 01. Januar 2010
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StVG
Gliederung
VIERTER TEIL Vollzug der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen
Dritter Abschnitt Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum
§ 166 Unterbringung nach § 21 Abs. 2 des Strafgesetzbuches
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