BundesrechtBundesgesetzeStrafprozeßordnung 19751. Teil Allgemeines und Grundsätze des Verfahrens3. Hauptstück Beschuldigter und Verteidiger2. Abschnitt Der Beschuldigte§ 49

§ 49Rechte des Beschuldigten

In Kraft seit 01. Januar 2025
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