StGB
Gliederung
Besonderer Teil
Zehnter Abschnitt Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung
§ 217 Grenzüberschreitender Prostitutionshandel
(1) Wer eine Person, mag sie auch bereits der Prostitution nachgehen, der Prostitution in einem anderen Staat als in dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, zuführt oder sie hiefür anwirbt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn er die Tat jedoch gewerbsmäßig begeht, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Wer eine Person (Abs. 1) mit dem Vorsatz, daß sie in einem anderen Staat als in dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, der Prostitution nachgehe, durch Täuschung über dieses Vorhaben verleitet oder mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung nötigt, sich in einen anderen Staat zu begeben, oder sie mit Gewalt oder unter Ausnützung ihres Irrtums über dieses Vorhaben in einen anderen Staat befördert, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
§ 217 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 217 Grenzüberschreitender Prostitutionshandel
…§ 217. (1) Wer eine Person, mag sie auch bereits der Prostitution nachgehen, der Prostitution in einem anderen Staat als in dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder…
§ 277 Verbrecherisches Komplott
…Raubes ( § 142 ), einer gemeingefährlichen strafbaren Handlung nach den §§ 169, 171, 173, 176, 185 oder 186, eines grenzüberschreitenden Prostitutionshandels ( § 217 ) oder einer nach den §§ 28a oder 31a des Suchtmittelgesetzes strafbaren Handlung verabredet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren…
§ 44 BVergGKonz 2018 · BVergGKonz 2018 · Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018
§ 44 Ausschlussgründe
…153b StGB ), Geldwäscherei ( § 165 StGB ), Verrat von Staatsgeheimnissen ( § 252 StGB ), Sklaverei, Menschenhandel oder Grenzüberschreitender Prostitutionshandel ( §§ 104, 104a und 217 StGB ), Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen ( § 282 StGB ) bzw. einen entsprechenden Straftatbestand gemäß den Vorschriften des Landes…
§ 74 DO 1994 · DO 1994 · Dienstordnung 1994
§ 74 Entlassung
…b) die nicht bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe sechs Monate übersteigt, c) die Verurteilung ausschließlich oder auch wegen eines Vorsatzdelikts gemäß den §§ 92, 201 bis 217 und 312a StGB erfolgt ist oder d) die Verurteilung nach dem Verbotsgesetz 1947 – VerbotsG , StGBl. Nr. 13/1945, erfolgt ist; 3. durch eine Verfügung gemäß…
§ 115n Übergangsbestimmung zur 34. Novelle zur Dienstordnung 1994
…Z 2 lit. c in der Fassung der 34. Novelle zur Dienstordnung 1994 ist auf Verurteilungen gemäß §§ 92, 201 bis 211, 213 bis 217 und 312a StGB nur anzuwenden, wenn die zur Verurteilung führende Straftat nach dem 31. Dezember 2013 begangen wurde. (2) § 94 Abs. 1 Z 1…
§ 46 VBO 1995 · VBO 1995 · Vertragsbedienstetenordnung 1995
§ 46 Gerichtliche Verurteilung
…2. die nicht bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe sechs Monate übersteigt, 3. die Verurteilung ausschließlich oder auch wegen eines Vorsatzdelikts gemäß den §§ 92, 201 bis 217 und 312a StGB erfolgt ist oder 4. die Verurteilung nach dem Verbotsgesetz 1947 – VerbotsG , StGBl. Nr. 13/1945, erfolgt ist.…
§ 62h Übergangsbestimmung zur 40. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995
…§ 46 Z 3 in der Fassung der 40. Novelle zu diesem Gesetz ist auf Verurteilungen gemäß §§ 92, 201 bis 211, 213 bis 217 und 312a StGB nur anzuwenden, wenn die zur Verurteilung führende Straftat nach dem 31. Dezember 2013 begangen wurde.…
§ 27 GBDO · GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 27 § 27
…aktiven Dienstverhältnis oder einem Ruhestandsverhältnis, wenn eine Verurteilung durch ein inländisches Gericht ausschließlich oder auch wegen eines Vorsatzdelikts gemäß den §§ 92, 201 bis 217, 312 und 312a StGB rechtskräftig erfolgt ist. Das Dienstverhältnis endet im Fall der lit. d und lit. e auch dann, wenn die Rechtsfolge der Verurteilung bedingt nachgesehen wurde. (2…
§ 16 LLDG 1985 · LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 16 Auflösung des Dienstverhältnisses
…durch ein inländisches Gericht ausschließlich oder auch wegen eines ab dem 1. Jänner 2013 begangenen Vorsatzdelikts gemäß den §§ 92, 201 bis 217, 312 und 312a StGB , 4. Amtsverlust gemäß § 27 Abs. 1 des Strafgesetzbuches , BGBl. Nr. 60/1974, 4a. Eintritt der Unzulässigkeit der Zurückziehung eines Antrages auf…
Rückverweise