Abs 1 des § 217 StGB wird durch eine nach Abs 2 dieser Gesetzesstelle zu qualifizierende Tat verdrängt, in einem solchen Fall ist die Tathandlung nach Abs 1 "nachbestrafte Vortat" des Abs 2.
Rückverweise
…zur Erledigung der Berufung folgt (§ 285i StPO). Die Kostenentscheidung beruht auf § 390a Abs 1 StPO. Anzumerken bleibt, dass sich der Rechtssatz RIS-Justiz RS0095557 (ÖJZ-LSK 1977/249), wonach Abs 1 des § 217 StGB durch eine Abs 2 dieser Gesetzesstelle unterfallende strafbare Handlung (im Sinne einer „nachbestraften…