JudikaturOGH

RS0095433 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. März 1994

Es ist für die Tatbestandsmäßigkeit nach dem § 217 Abs 1 StGB unerheblich, daß die Frauen die Prostitution in Übereinstimmung mit inländischen Bestimmungen zum Schutze der Gesundheit ausüben.

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