JudikaturOGH

RS0054088 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. November 1993

Die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel verstößt nicht gegen Art 2 MRK; das Strafgesetzbuch erfüllt mit dem Tatbestand des § 217 Abs 1 StGB vielmehr die Forderung mehrerer internationaler Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauenhandels und Kinderhandels, denen Österreich beigetreten ist.

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