(1) Jedem Abgeordneten steht das Recht zu, an den Präsidenten des Nationalrates und an die Obmänner der Ausschüsse schriftliche Anfragen zu richten.
(2) Der Befragte hat schriftlich zu antworten. Ist dem Befragten eine Erteilung der gewünschten Auskunft nicht möglich, so hat er dies in der Beantwortung zu begründen.
§ 60 Geo. · Geo. · Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz
§ 60 Telegraphische Eingaben
…§ 60. (1) Telegraphische Eingaben (§ 89 Abs. 2 GOG., § 6 StPO.) müssen in der sonst für Eingaben vorgeschriebenen Form mit Schriftsatz wiederholt werden, worin die telegraphische Eingabe bestätigt, allenfalls ergänzt wird; insbesondere…
§ 35b FBG · FBG · Firmenbuchgesetz
§ 35b Elektronische Einbringung von Eingaben
…und Weise, wie Beilagen vorzulegen sind, sowie die zulässigen elektronischen Formate sind in der Verordnung des Bundesministers für Justiz über den Elektronischen Rechtsverkehr ( § 89 Abs. 2 GOG ) festzulegen. (3) Ein elektronisches Identifizierungsmittel, das von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde und für die Zwecke der grenzüberschreitenden Authentifizierung nach Art. 6 der…
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