RV/7400107/2024—BFG Entscheidung
15. Oktober 2024
…zu diesen Abgaben entscheide. Die Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes Wien sei sohin offenkundig, die Beschwerde samt Verwaltungsakt werde daher zuständigkeitshalber an das Bundesfinanzgericht weitergeleitet.
Rechtsgrundlagen
§ 243 BAO lautet:
Gegen Bescheide, die Abgabenbehörden erlassen, sind Beschwerden (Bescheidbeschwerden) an die Verwaltungsgerichte zulässig, soweit in Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist.
§ 250 BAO lautet:
Die…