Gegen Bescheide, die Abgabenbehörden erlassen, sind Beschwerden (Bescheidbeschwerden) an die Verwaltungsgerichte zulässig, soweit in Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist.
SBBG · Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz
§ 8 Verfahren zur Feststellung des Scheinunternehmens
…darauf hinzuweisen, dass im Falle der Erhebung des Widerspruchs das ordentliche Verfahren eingeleitet wird. 2. Die Frist für die Einbringung einer Beschwerde nach § 243 BAO beträgt eine Woche. § 245 Abs. 3 BAO gilt nicht. 3. Die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung nach § 308 Abs…
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