BundesrechtBundesgesetzeBundesabgabenordnung§ 243

§ 2431. Beschwerden an Verwaltungsgerichte

Gegen Bescheide, die Abgabenbehörden erlassen, sind Beschwerden (Bescheidbeschwerden) an die Verwaltungsgerichte zulässig, soweit in Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist.

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