Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird mit der Maßgabe bestätigt, dass er zu lauten hat: "Die mit 27. 2. 2000 datierte und am 6. 3. 2000 bei der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter eingelangte Klage wird zurückgewiesen." Die klagende Partei hat die Kosten…
Text Begründung: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter …
Rechtliche Beurteilung Die beklagte Partei hat sich am Revisionsrekursverfahren nicht beteiligt. Der Revisionsrekurs ist nicht berechtigt. In seinem Revisionsrekurs verweist der Kläger in erster Linie darauf, dass gemäß § 8a ZustG an eine natürliche Person ohne Hauptwohnsitz im Inland nicht wirksam eine Zustellvollmacht e…