10ObS109/03g—OGH Entscheidung
08. April 2003
…ist aus dem Hinweis auf den - auch der Rechtsprechung des erkennenden Senates entsprechenden - Grundsatz, wonach auch Sozialversicherungsträger gemäß der Verweisungsnorm des § 21 AVG das Zustellgesetz anzuwenden haben, wobei es ihnen obliegt, die erfolgte Zustellung nachzuweisen, und der Bescheid als nicht ergangen gilt, wenn bei fehlerhafter Zustellung dessen tatsächliches…