Die Bestimmungen über Eintreibung und Sicherung, Haftung, Verjährung und Rückforderung von Beiträgen gelten entsprechend für Verzugszinsen und Verwaltungskostenersätze bei zwangsweiser Eintreibung.
…Zur Begründung der Antragslegitimation wird im wesentlichen vorgebracht: "Mit Bescheid vom 13.2.1996 hat die Wiener Gebietskrankenkasse ... den Antragsteller gemäß §67 Abs10 ASVG iVm §83 ASVG verpflichtet, der Wiener Gebietskrankenkasse die ... rückständigen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren (Verzugszinsen berechnet bis 1.2.1996) im Betrag von ÖS 1.063.969,83 zuzüglich Verzugszinsen seit 2.2.1996 in der sich…
…Beschwerdeführer oder kurz BF) als (ehemaliger) Geschäftsführer der XXXX GmbH (im Folgenden: Primärschuldnerin) gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 58 Abs. 5 und § 83 ASVG der belangten Behörde für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge auf dem Beitragskonto XXXX den Betrag von XXXX zuzüglich Verzugszinsen gem. § 59 Abs. 1 ASVG gültigen Satz von…
…Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Geschäftsführer der Firma XXXX gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG für die von dieser Firma zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Februar 2012 bis März 2013 in Höhe von…
…vom 25.11.2024, zugestellt am 28.11.2024, wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Primärschuldnerin (Beitragskontoinhaberin) gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in Verbindung mit § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Mai 2022 bis September 2022 in der Höhe von EUR 11.655,33 zuzüglich…
…aus, dass ihr XXXX , geboren am 10.10.1962, (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als ehemalige Geschäftsführerin der Beitragskontoinhaberin XXXX GmbH gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Juni 2017 bis Oktober 2017 von EUR 46.894,68 zzgl. Verzugszinsen in der…
…aus, dass die Beschwerdeführer jeweils als ehemalige Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft der Primärschuldnerin der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse gemäß §67 Abs10 iVm §58 Abs5 und §83 ASVG für im Zeitraum ihrer Geschäftsführertätigkeit angefallene, aushaftende Sozialversicherungsbeiträge der (insolventen) Primärschuldnerin auf Grund von Meldeverstößen gemäß §111 ASVG einen näher bezeichneten Betrag schuldeten. 6…
…Beschwerdeführer oder kurz: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX (in der Folge so oder kurz: GmbH) gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume XXXX 2017 bis XXXX 2018 von EUR 65.106,31 zzgl. Verzugszinsen in der…
…im Folgenden: ÖGK) vom 08.11.2022 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer als ehemaliger Geschäftsführer der näher bezeichneten Beitragskontoinhaberin gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG der ÖGK die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreiben für die Zeiträume März 2020 bis September 2020 in der Höhe von €…
… 2022 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) gegenüber dem Revisionswerber aus, dass er gemäß § 67 Abs. 10 iVm. § 83 ASVG für näher angeführte Beitragsschulden hafte. 2 Am 23. Jänner 2023 beantragte der Revisionswerber die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist…
…Beschwerdeführerin als ehemalige Geschäftsführerin der Beitragskontoinhaber(in) XXXX (im Folgenden: „Primärschuldnerin“) der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in Verbindung mit § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume November 2022 bis Juli 2023 von € 50.624,19 zuzüglich Verzugszinsen in der…
…XXXX , sprach die ÖGK gegenüber dem WA aus, dass er ihr als ehemaliger Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX gem. § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume XXXX bis XXXX von EUR 40.314,41 schulde und verpflichtet sei, diesen Betrag…
…geb. XXXX (im Folgenden: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der XXXX GmbH (im Folgenden: Primärschuldnerin) gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 58 Abs. 5 und 83 ASVG der belangten Behörde für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge auf dem Beitragskonto mit der Nummer XXXX den Betrag von EUR XXXX zuzüglich Verzugszinsen im gemäß § 59 Abs…
…10 Bundesgesetz vom 9. September 1955 über die Allgemeine Sozialversicherung BGBl. 189/1955 in der geltenden Fassung (in der Folge: ASVG) in Verbindung mit § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume November 2020 bis März 2021, Juni 2021 und November 2022 bis Februar…
…aus, dass die XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) als Betriebsnachfolgerin des XXXX , geb. XXXX , gem. § 67 Abs. 2 ASVG iVm. § 83 ASVG für auf dem Beitragskonto mit der Nummer: XXXX aushaftende Sozialversicherungsbeiträge den Betrag von EUR 28.112,73 zzgl. Verzugszinsen im gem. § 59 Abs. 1 ASVG gültigen…
…Bescheides vom XXXX .2024, GZ. XXXX , wird ausgesprochen, dass XXXX , als Geschäftsführerin der XXXX der Österreichischen Gesundheitskasse gem. § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 83 ASVG Beiträge in von EUR 34.551,59 samt Nebengebühren für die Zeiträume XXXX bis XXXX schuldet und verpflichtet ist, diesen Betrag binnen 14 Tagen nach Zustellung dieses…
…Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin „ XXXX “ (in weiterer Folge als „Beitragsschuldnerin“) verpflichtet sei, der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für den Zeitraum Jänner 2023 bis September 2023 sowie die Nachrechnung auf Grund der Beitragsprüfung…
…Mit gegenständlich angefochtenem Bescheid der ÖGK vom 14.01.2025 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in Verbindung mit § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Jänner 2020, Februar 2020, März 2020, März 2022, April 2022, Mai 2022…
…19.11.2024, GZ XXXX betreffend der Feststellung, dass Sie als ehemaliger Geschäftsführer der Beitragsinhaberin XXXX GmbH, XXXX , der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Mai bis August 2023 iHv € 3.187,16 zuzüglich Verzugszinsen in der sich…
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