Spruch Spruchrepertorium Nr. 33. Auch freiwillige Unterwerfung unter eine unerlaubte Bedingung, vor allem die des Eheverbotes nach § 700 ABGB., beseitigt nicht deren Unzulässigkeit. Entscheidung vom 30. Jänner 1952, 2 Ob 29/52. I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz; II. Instanz: Oberlande…
Text In dem zwischen dem Beklagten und seinen Eltern am 17. Juli 1932 geschlossenen Übergabsvertrag hat der Beklagte eine Liegenschaft samt Zubehör und Fahrnissen um den noch nicht bezahlten und auch noch nicht fälligen Übergabspreis von 5000 S-Gold übernommen und sich gleichzeitig verpflichtet, sie im F…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Das Recht der Eheschließung gehört zu den sogenannten jura merae facultatis, die unverzichtbar und der Verjährung entzogen sind (§ 1459 ABGB., Ehrenzweig, System, Allg. Teil, 1925, S. 131, 282) und deren Einschränkung gegen den Willen des Individuums nur auf Grund des …