JudikaturJustizRS0012714

RS0012714 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juli 2002

Daß eine Person, welcher der Eintritt einer Bedingung zum Nachteil gereicht, diesen bloß fahrlässig vereitelt hat, kann nicht dazu führen, die Rechtslage so zu beurteilen, als ob die Bedingung eingetreten wäre.

Entscheidungen
4