§ 897 1) Bedingungen; — ABGB
In Ansehung der Bedingungen bey Verträgen gelten überhaupt die nähmlichen Vorschriften, welche über die den Erklärungen des letzten Willens beygesetzten Bedingungen aufgestellt worden sind.
§ 897 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 897 1) Bedingungen;
…Nebenbestimmungen bey Verträgen: 1) Bedingungen; § 897. In Ansehung der Bedingungen bey Verträgen gelten überhaupt die nähmlichen Vorschriften, welche über die den Erklärungen des letzten Willens beygesetzten Bedingungen aufgestellt worden sind.…
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