JudikaturVwGH

Ra 2020/15/0126 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
17. März 2021

Hinsichtlich der Ansicht, die Behörde könne aufgrund des Zurückweisungsbeschlusses des Verwaltungsgerichts nicht mehr über den Wiedereinsetzungsantrag entscheiden, ist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach mit einem Zurückweisungsbeschluss des Verwaltungsgerichts "infolge Unzuständigkeit" der Sache nach lediglich ein Abspruch über die Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts erfolgte, nicht jedoch eine abschließende Erledigung des Wiedereinsetzungsantrages (vgl. VwGH 22.12.2016, Ra 2014/07/0060, mwN, zum Beschwerdeverfahren). Die Behörde hat daher gegebenenfalls über den noch offenen (und ohnedies bei ihr eingebrachten) Wiedereinsetzungsantrag zu entscheiden.

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