JudikaturVwGH

Ra 2019/19/0428 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
21. Mai 2021

Voraussetzung für die Zuerkennung des Status eines Asylberechtigten ist einerseits, dass die begründete Furcht einer Person vor Verfolgung in kausalem Zusammenhang mit einem oder mehreren Konventionsgründen steht (vgl. VwGH 5.3.2020, Ra 2018/19/0576, mwN). Andererseits muss auch bei Heranziehung des Verfolgungsgrundes der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe ein kausaler Zusammenhang zwischen der behaupteten Zugehörigkeit zu dieser Gruppe mit der drohenden Gefahr einer Verfolgung bestehen (vgl. VwGH 22.3.2017, Ra 2016/19/0350; 3.5.2018, Ra 2018/19/0171; 28.5.2020, Ra 2019/18/0421).

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