Ra 2018/11/0069 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Ausgehend von dem im Wr AusländergrundverkehrsG 1998 verankerten Primat des Rechteerwerbs an Grundstücken durch österreichische Staatsbürger, verlangt die für die Gültigkeit eines entsprechenden Rechtsgeschäfts erforderliche Genehmigung nach § 4 Abs. 1 zweiter Satz leg. cit. den Bestand entweder eines volkswirtschaftlichen oder eines sozialen Interesses "am Zustandekommen des Rechtsgeschäftes" (der weitere Genehmigungstatbestand nach dieser Bestimmung kam fallbezogen nicht in Betracht) - und damit am Rechteerwerb durch den Ausländer (Hinweis VwGH 31.7.1998, 97/02/0451).