JudikaturVwGH

Ra 2018/11/0069 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 2018

Ausgehend von dem im Wr AusländergrundverkehrsG 1998 verankerten Primat des Rechteerwerbs an Grundstücken durch österreichische Staatsbürger, verlangt die für die Gültigkeit eines entsprechenden Rechtsgeschäfts erforderliche Genehmigung nach § 4 Abs. 1 zweiter Satz leg. cit. den Bestand entweder eines volkswirtschaftlichen oder eines sozialen Interesses "am Zustandekommen des Rechtsgeschäftes" (der weitere Genehmigungstatbestand nach dieser Bestimmung kam fallbezogen nicht in Betracht) - und damit am Rechteerwerb durch den Ausländer (Hinweis VwGH 31.7.1998, 97/02/0451).

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