Ra 2017/18/0274 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Nichtstattgebung - Asylangelegenheit - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht - im Beschwerdeverfahren - den Antrag des Revisionswerbers auf Zuerkennung des Status eines Asylberechtigten gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 Asylgesetz 2005 ab. Im gegenständlichen Fall hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl dem Revisionswerber den Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. Die angefochtene Entscheidung stellt daher keinen Titel für die Durchführung einer Abschiebung dar und wurden vom Revisionswerber auch keine Gründe aufgezeigt, die einen unverhältnismäßigen Nachteil im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG darlegen würden. Dem Antrag war daher nicht stattzugeben.