JudikaturVwGH

Ra 2015/22/0127 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 2015

Auch wenn das VwG formal das Säumnisbeschwerdeverfahren (mit Beschluss) eingestellt hat, kann inhaltlich eine Erledigung im Verwaltungsverfahren (Einstellung des Verwaltungsverfahrens) vorliegen, wenn sich dies aus der Begründung ergibt. [Hier: In der Begründung wird ausgeführt, der ursprüngliche Antrag sei konkludent zurückgezogen worden (vgl. E 29. April 2015, Fr 2014/20/0047).]

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