JudikaturVwGH

11 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 2015

Es trifft zu, dass "im Zweifel" eine Beiziehung als Partei geboten ist; Ansprüche oder Verpflichtungen eines Mitbewerbers im Zulassungsverfahren nach § 7 FlughafenBodenabfertigungsG 1998, der im Auswahlverfahren unterlegen ist, die durch die Zulassung eines Dritten (des Rechtsmittelwerbers im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht) berührt würden, sind jedoch nicht zu erkennen.

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