Ra 2014/03/0028 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Mit dem pauschalen Hinweis auf nicht näher dargelegte Besonderheiten der Luftfahrt wird keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung dargelegt, zumal nicht dargetan wird, dass in diesem Bereich Rechtsmitteln jedenfalls - ohne die vom Gesetz vorgesehene Abwägung - aufschiebende Wirkung zu versagen wäre.