RS0127077 – OGH Rechtssatz
Verfahrenshilfe ist nur für formell beachtliche Erneuerungsanträge zu gewähren, nicht aber für von vornherein (somit offenkundig) aussichtslose und daher ohne meritorische Prüfungsmöglichkeit zurückzuweisende Rechtsbehelfe dieser Art.
…Erstgericht daher die in Aussicht genommene Wiederaufnahme zutreffend als aussichtslos bewertet. Solcherart bietet die Strafprozessordnung mangels Erforderlichkeit im Interesse der Rechtspflege (vgl. RIS-Justiz RS0127077 ) für die Gewährung von Verfahrenshilfe fallkonkret keine Grundlage. Der Ausschluss eines weiteren Rechtszugs ergibt sich aus § 89 Abs 6 StPO .…
…zu erheben. [4] Dieser Antrag war zurückzuweisen, weil Verfahrenshilfe nur für zumindest formell zulässige, also nicht von vornherein aussichtslose Prozesshandlungen zu gewähren ist (RIS-Justiz RS0127077 [T3]).…
…die vom Antragsteller beabsichtigte Prozesshandlung von vornherein formell unzulässig und damit offenkundig aussichtslos ist, kommt die Gewährung von Verfahrenshilfe nicht in Betracht (vgl RIS Justiz RS0127077).…
…§ 61 Abs 2 StPO) zur Vornahme einer dieser (demnach von vornherein aussichtslosen) Prozesshandlungen aufzufassen ist, war er ebenso zurückzuweisen (vgl RIS Justiz RS0127077 [insbesondere T3]).…
…die vom Antragsteller angestrebte Prozesshandlung von vornherein formell unzulässig und damit offenkundig aussichtslos ist, kommt die Gewährung von Verfahrenshilfe nicht in Betracht (vgl RIS Justiz RS0127077 ).…
…iVm § 489 Abs 1 StPO) und Verfahrenshilfe für unzulässige oder von vornherein (somit offenkundig) aussichtslose Anträge nicht zu gewähren ist (RIS Justiz RS0127077; in Bezug auf den Antragsteller siehe bereits 11 Ns 31/21d; 11 Ns 24/21z). [5] Schon mangels eines auf die…
…in Aussicht genommene Wiederaufnahme anhand des erstatteten Vorbringens hiezu zutreffend als aussichtslos bewertet. Die Strafprozessordnung bietet mangels Erforderlichkeit im Interesse der Rechtspflege (vgl RIS-Justiz RS0127077) für die Gewährung von Verfahrenshilfe fallkonkret keine Grundlage. Der Ausschluss eines weiteren Rechtszugs ergibt sich aus § 89 Abs 6 StPO. …
…Wien 18 Bs 330/25y, 31 Bs 307/25m ). Für im Vorhinein aussichtslose Prozesshandlungen ist Verfahrenshilfe nicht zu gewähren (RIS-Justiz RS0127077 [T3]). Abstellend darauf ist dem Erstrichter beizupflichten, dass von einem solcherart qualifizierten Rechtspflegeinteresse des Verurteilten keine Rede sein kann. Sowohl in seinem nunmehrigen Antrag auf…
…Aussicht genommene Wiederaufnahme anhand des erstatteten Vorbringens hiezu zutreffend als aussichtslos bewertet. Solcherart bietet die Strafprozessordnung mangels Erforderlichkeit im Interesse der Rechtspflege (vgl RIS-Justiz RS0127077 ) für die Gewährung von Verfahrenshilfe fallkonkret keine Grundlage. Über die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Wiederaufnahme (Spruchpunkt I. des angefochtenen Beschlusses) wird…
…Erstgericht daher die in Aussicht genommene Wiederaufnahme zutreffend als aussichtslos bewertet. Solcherart bietet die Strafprozessordnung mangels Erforderlichkeit im Interesse der Rechtspflege (vgl RIS-Justiz RS0127077 ) für die Gewährung von Verfahrenshilfe fallkonkret keine Grundlage. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Entscheidung steht ein weiterer Rechtszug nicht zu ( § 89 Abs 6…
…des Gesetzes ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde. Wie das Erstgericht zutreffend ausführt ist Verfahrenshilfe nur für formell zulässige, also nicht von vornherein aussichtslose Prozesshandlungen zu gewähren (RIS-Justiz RS0127077). Jedoch kommt dem Verurteilten zur Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes durch die Generalprokuratur kein formelles Antragsrecht zu, er ist wie die Allgemeinheit nur…
…sei daran erinnert, dass Verfahrenshilfe hiefür nicht zu gewähren ist, wenn ein Erneuerungsantrag – schon aus formalen Gründen – von vornherein aussichtslos wäre (RIS Justiz RS0127077). [7] Die Zulässigkeit eines Erneuerungsantrags gemäß § 363a StPO gegen eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs würde voraussetzen, dass in einem Urteil des EGMR eine…
…der Beigebung eines Rechtsanwalts „zur Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde“ zu bewilligen. [3] Verfahrenshilfe kann nur für formell zulässige Prozesshandlungen gewährt werden (vgl RIS Justiz RS0127077 [insb T3]). [4] Die „Ausführung“ einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes stünde ausschließlich der Generalprokuratur zu, ist also keine Prozesshandlung, zu welcher der…
…ein anhängiges Verfahren oder eine beabsichtige Prozesshandlung. Verfahrenshilfe ist auch nur für zumindest formell zulässige, also nicht von vornherein aussichtslose Prozesshandlungen zu gewähren (RIS-Justiz RS0127077 [T3]). Ein derartiger Fall liegt hier nicht vor, sodass der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe mangels Vorliegens prozessualer Voraussetzungen vom Erstgericht zu Recht zurückgewiesen wurde…
…vollem Umfang“ erhobenen) Beschwerde gegen die Abweisung des vom Erstgericht im Zweifel auch auf die Nichtigkeitsbeschwerde bezogenen Verfahrenshilfeantrags ein Erfolg zu versagen (RIS Justiz RS0127077 [T3]) . [10] Eine Kostenentscheidung hatte zu entfallen ( Lendl , WK StPO § 390a Rz 11).…
…RS0132565 ) unterliegen, war der Antrag zurück zuweisen. Verfahrenshilfe ist nämlich nur für zumindest formell zulässige, also nicht von vornherein aussichtslose Prozesshandlungen zu gewähren (RIS Justiz RS0127077 [T3]).…
…meritorische Prüfungsmöglichkeit zurückzuweisende Rechtsbehelfe dieser Art, war auch der Antrag auf Beigebung von Verfahrenshilfe zur Ausführung der Erneuerungsanträge durch einen Rechtsanwalt abzuweisen (vgl RIS Justiz RS0127077). Mit dem Begehren nach „gerichtlicher Manuduktion“, um sich „vor weiteren Übergriffen durch die Presse“ zu schützen, wird keine Kompetenz des Obersten…
…zusteht (§ 89 Abs 6 StPO). Im Hinblick auf diese Unzulässigkeit war auch der Antrag „auf umfassende Verfahrenshilfe“ abzuweisen (RIS Justiz RS0127077).…
… - nicht legitimiert (RIS Justiz RS0123644), sodass dem Antrag auch zufolge offenkundiger Aussichtslosigkeit der angestrebten Prozesshandlung kein Erfolg beschieden sein könnte (vgl RIS Justiz RS0127077).…
…formell beachtliche Erneuerungsanträge, nicht aber für von vornherein (somit offenkundig) aussichtslose und daher ohne meritorische Prüfungsmöglichkeit zurückzuweisende Rechtsbehelfe dieser Art zu gewähren ist (RIS Justiz RS0127077), war der darauf gerichtete Antrag abzuweisen.…
…formell beachtliche Erneuerungsanträge, nicht aber für von vornherein (somit offenkundig) aussichtslose und daher ohne meritorische Prüfungsmöglichkeit zurückzuweisende Rechtsbehelfe dieser Art zu gewähren ist (RIS Justiz RS0127077), war der darauf gerichtete Antrag abzuweisen. Zur Behandlung der „Disziplinaranzeige“ gegen die mit dem Verfahren AZ 22 Bs 203/12g…
…Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs ein Erneuerungsantrag, der sich nicht auf eine Entscheidung des EGMR berufen kann, nicht zulässig ist, war der Verfahrenshilfeantrag abzuweisen (RIS Justiz RS0127077).…
…Beigebung eines Verteidigers nach „§§ 61 Abs 2 Z 4, 62 StPO“ nicht anders verfahren werden (vgl RIS Justiz RS0127077).…
… 1 B VG; RIS Justiz RS0117577). Im Hinblick auf die Unzulässigkeit des Rechtsmittels war auch der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abzuweisen (RIS Justiz RS0127077).…
… 6 StPO). Im Hinblick auf die Unzulässigkeit des Rechtsbehelfs war auch der Antrag, „die Beigabe einer Verfahrenshilfe zu gewähren“, abzuweisen (RIS Justiz RS0127077).…
… 1 StPO entsprechenden Erneuerungsantrags begehrt wird, könnte einem darauf gerichteten Antrag (isoliert betrachtet) schon aus diesem formalen Grund kein Erfolg beschieden sein (RIS Justiz RS0127077). Vorliegend ist dieser Antrag aber ohnehin gegenstandslos, weil der Verurteilte für die angestrebte Rechtsverfolgung unabhängig von deren Erfolgsaussicht bereits Verfahrenshilfe genießt: Mit Beschluss der Einzelrichterin…
…nicht einmal begonnen, sodass Erneuerung nicht in Betracht kommt. Da für unzulässige oder von vornherein offenkundig aussichtslose Anträge Verfahrenshilfe nicht zu gewähren ist (RIS-Justiz RS0127077) , war der darauf abzielende Antrag abzuweisen. Bleibt anzumerken, dass die Behandlung der Begehren, der Oberste Gerichtshof möge einerseits „einen Beschluss oder eine einstweilige Verfügung…
…Art 6 Abs 1 MRK verstoßen habe. Dem Antrag konnte zufolge offenkundiger Aussichtslosigkeit der angestrebten Prozesshandlung kein Erfolg beschieden sein (vgl RIS Justiz RS0127077), weil Art 6 MRK auf die Wiedereröffnung eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens nicht anwendbar ist (RIS Justiz RS0120762) und gegen Entscheidungen des Rechtsmittelgerichts ein weiterer…
…Abs 4 StPO). Der Antrag auf neuerliche Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers war daher schon deshalb sowie aufgrund der offenkundigen Aussichtslosigkeit der angestrebten Prozesshandlung (RIS Justiz RS0127077) abzuweisen.…
… 2 StPO bei der nichtöffentlichen Beratung zurückzuweisen. Da für unzulässige und solcherart von vornherein offenkundig aussichtslose Anträge Verfahrenshilfe nicht zu gewähren ist (RIS Justiz RS0127077), war auch diesem Antrag des Strafgefangenen nicht zu folgen.…
…92 Abs 1 B VG; RIS-Justiz RS0117577), womit auch dieses Begehren a ufgrund der offenkundigen Aussichtslosigkeit der angestrebten Prozesshandlung abzuweisen war (RIS Justiz RS0127077). Bleibt der Vollständigkeit halber anzumerken, dass die – im Übrigen selbst verfasste (vgl § 363b Abs 2 Z 1 StPO) – ausdrücklich…
…RS0060991 [T10]). Bereits daran müsste der überdies gestellte „Antrag auf VH zur Erstellung“ der (zugleich aber schon erhobenen) Grundrechtsbeschwerden scheitern (vgl RIS Justiz RS0127077 [insbesondere T3]). Eine Vorgangsweise nach § 3 Abs 2 zweiter Satz GRBG erübrigt sich daher (RIS Justiz RS0061469).…
…Beschwerde war daher ohne Kostenzuspruch (§ 8 GRBG) zurückzuweisen. Für unzulässige oder von vornherein offenkundig aussichtslose Anträge ist Verfahrenshilfe nicht zu gewähren (RIS Justiz RS0127077). Die Frage, ob dem Verurteilten nicht ohnehin bereits ein Verteidiger beigegeben wurde, kann somit dahinstehen. Hinzugefügt sei, dass nach § 1 Abs 2…
…363a StPO kommt daher bei derartigen Strafvollzugssachen nicht in Betracht. Für unzulässige oder von vornherein offenkundig aussichtslose Anträge ist Verfahrenshilfe nicht zu gewähren (RIS Justiz RS0127077), weshalb der darauf abzielende Antrag abzuweisen war.…
…einzubringen (Art 35 Abs 1 MRK). Da für unzulässige oder von vornherein offenkundig aussichtslose Anträge Verfahrenshilfe nicht zu gewähren ist (vgl RIS Justiz RS0127077) wäre der Antrag auch deshalb erfolglos.…
…Wiener Neustadt auf Widerruf von Strafaufschüben nicht Folge gegeben habe. Für unzulässige oder von vornherein offenkundig aussichtslose Anträge ist Verfahrenshilfe nicht zu gewähren (RIS-Justiz RS0127077). Das trifft hier zu, weil der Antragsteller für keinen der von ihm ins Kalkül gezogenen Rechtsbehelfe legitimiert ist. Während die Ergreifung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung…
…Erneuerungsantrags hingewiesen (RIS Justiz RS0123350). Für unzulässige oder von vornherein offenkundig aussichtslose Anträge ist Verfahrenshilfe nicht zu gewähren, weswegen der Antrag abzuweisen war (RIS Justiz RS0127077).…
…der Sechsmonatsfrist des Art 35 Abs 1 EMRK nichts geändert hat, waren diese Anträge wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit der angestrebten Prozesshandlung abzuweisen (RIS Justiz RS0127077). Die Stellung „allfälliger“ Befangenheitsanträge lässt die notwendige Konkretisierung einer in Aussicht genommenen Prozesshandlung vermissen, die eine Beurteilung der Voraussetzungen des § 61…
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