4R495/25h—OLG Graz Entscheidung
16. Januar 2026
…erster Instanz, nicht deren Rechtskraft (aaO [T5]). 5.3. Richtig ist, dass die Verhängung einer Zwangsstrafe Verschulden des Anmeldepflichtigen voraussetzt, allerdings genügt bereits leichte Fahrlässigkeit (RS0123571). Die Vorwerfbarkeit entfällt nur, wenn der Geschäftsführer nachweislich alles unternommen hat, um die rechtzeitige Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten zu gewährleisten (aaO [T10, T13]). Das mangelnde…