Aus Z 5a können Mängel der Sachverhaltsermittlung nur mit der Behauptung gerügt werden, dass der Beschwerdeführer an einer darauf abzielenden Antragstellung (Z 4) gehindert war (so schon 13 Os 99/00 und 13 Os 145/00).
…Aufklärungsrüge gegenüber der Verfahrensrüge außer Acht und legt nicht dar, wodurch der Angeklagte an seinem diesbezüglichen Antragsrecht in der Hauptverhandlung gehindert gewesen wäre (RIS-Justiz RS0115823, RS0114036). [8] Dies gilt auch für die Kritik (nominell Z 5 zweiter Fall [vgl aber RIS-Justiz RS0118316], der Sache nach Z 5a…
…Aufenthalte des Beschwerdeführers erörtern müssen, wird nicht klar, wodurch dieser an seinem Fragerecht oder gegebenenfalls an geeigneter Antragstellung gehindert worden sein soll (vgl RIS Justiz RS0115823 [insb T8]). Die pauschale Behauptung, der Verteidiger hätte „keine ausreichenden Anträge“ stellen können, „weil diese Information erst im Zuge der Einvernahme des…
…Verfahrensrüge außer Acht und legt nicht dar, wodurch der Angeklagte an seinem diesbezüglichen Antragsrecht oder Fragerecht in der Hauptverhandlung gehindert gewesen wäre (RIS Justiz RS0114036, RS0115823 ). [10] Mit der Berufung auf den Zweifelsgrundsatz wird ein aus Z 5 oder Z 5a beachtlicher Mangel nicht behauptet (RIS Justiz RS0102162, RS0098336…
…Sache nach Z 5a als Aufklärungsrüge), versäumt die Darlegung, wodurch der Beschwerdeführer an sachgerechter Fragestellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen ist (vgl RIS Justiz RS0115823, RS0114036). [10] Mit dem Vorbringen, wonach sich aus dem Gutachten des Sachverständigen eine Vielzahl von medizinischen Komplikationen, eine lange Zeitspanne zwischen dem Vorfall und der…
…aber nicht behauptet. Ebenso wenig wird vorgebracht, wodurch der Beschwerdeführer an entsprechender Antragstellung bereits in der Hauptverhandlung gehindert gewesen sein sollte (siehe aber RIS-Justiz RS0115823 sowie Ratz , WK-StPO § 281 Rz 480 f). [14] Soweit – ausdrücklich oder der Sache nach – Rechtsfehler mangels Feststellungen behauptet…
…des Opfers, fehlt es schon an einem Vorbringen, wodurch der Beschwerdeführer an sachgerechter Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen sein sollte (siehe aber RIS Justiz RS0115823 ). [13] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen ( § 285d Abs…
…die Abweisung des Beweisantrags „seine Pflicht zur amtswegigen Erforschung der Wahrheit verletzt“ (vgl aber zur Subsidiarität der Aufklärungsrüge gegenüber der Verfahrensrüge RIS Justiz RS0115823 [T2, T6 und T10], RS0114036 [T11]). [6] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO…
…das Erstgericht hätte die Verpflichtung zur amtswegigen Wahrheitserforschung verletzt (zur Subsidiarität der Z 5a gegenüber der Z 4 vgl im Übrigen RIS Justiz RS0115823). [9] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – bereits bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs …
…die gegenständliche Observation eingebundenen Beamten kritisiert, gibt er nicht bekannt, wodurch er an einer zielgerichteten Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert worden sei (vgl RIS Justiz RS0115823). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO). Daraus folgt die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Entscheidung…
…nicht einmal behauptet hat, dass er an einer entsprechenden Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen sei (vgl WK-StPO § 281 Rz 47; RIS-Justiz RS0115823). Nichtigkeit begründend nach § 345 Abs 1 Z 4 iVm § 250 StPO ist nur die Unterlassung der Information des Angeklagten über das während seiner…
…legt jedoch nicht dar, wodurch er an der Ausübung seines Rechts gehindert war, die vermissten Beweisaufnahmen in der Hauptverhandlung sachgerecht zu beantragen (vgl RIS-Justiz RS0115823; Ratz, WK-StPO § 281 Rz 480). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO), woraus die Kompetenz…
…reklamieren (Punkt 2.f der Beschwerde), fehlt es an der gebotenen Darlegung, dass sie an einer darauf abzielenden Antragstellung (Z 4) gehindert waren (RIS-Justiz RS0115823). Die Nichtigkeitsbeschwerden waren daher bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO), woraus die Kompetenz des Oberlandesgerichts zur Entscheidung über die Berufungen folgt…
… 5a, wobei die Aufklärungsrüge nur mit der Behauptung erhoben werden kann, dass der Beschwerdeführer an einer darauf abzielenden Antragstellung gehindert war; vgl RIS Justiz RS0115823) entscheidende Tatsachen. Im Übrigen übergeht die Betroffene die ohnehin hiezu angestellten Erwägungen des Erstgerichts (US 6 und 7). Mit der gegen II./ gerichteten Argumentation…
…Subsidiarität der Aufklärungsrüge gegenüber der Verfahrensrüge – nicht dar, dass der Angeklagte an seinen Antragsrechten in der Hauptverhandlung tatsächlich gehindert gewesen wäre (RIS Justiz RS0114036, RS0115823). [10] Soweit die Beschwerde einen „ Wertungswiderspruch im Rahmen der Beweiswürdigung“ ortet, weil zwar zum Schuldspruch zu I./ die Aussagen der Opfer als in…
…macht sie nicht deutlich, wodurch die Angeklagten an der Ausübung ihres Rechts, die Beweisaufnahme in der wiederholten Hauptverhandlung sachgerecht zu beantragen, gehindert waren (RIS Justiz RS0115823, RS0114036). Gegenstand einer Rechtsrüge ist der Vergleich des zur Anwendung gebrachten materiellen Rechtes einschließlich prozessualer Verfolgungsvoraussetzungen mit dem festgestellten Sachverhalt (RIS Justiz RS0099810). Ein Feststellungsmangel…
…neuerlich befragt und miteinander konfrontiert habe, legt sie nicht dar, wodurch die Angeklagte an einer darauf abzielenden Antragstellung (Z 4) gehindert war (RIS-Justiz RS0115823). Indem die Rechtsrüge (Z 9 lit b) von einer Einwilligung der Daniela S***** zu den Taten laut Schuldspruch I./A./2./b…
…Aufnahme weiterer Beweise rügt, unterlässt sie es darzutun, wodurch die Verteidigung gehindert gewesen sei, die begehrten Beweisaufnahmen in der Hauptverhandlung sachgerecht zu beantragen (RIS-Justiz RS0115823, RS0114036). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher als offenbar unbegründet bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 Z 2 StPO), woraus die Kompetenz des Oberlandesgerichtes…
…der materiellen Wahrheit“ unterlässt den für eine Aufklärungsrüge erforderlichen Hinweis, wodurch der Beschwerdeführer an sachgerechter Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen sei (RIS Justiz RS0115823). Der von der Rechtsrüge (Z 9 lit a) erhobene Einwand, „die Verurteilung des Angeklagten auch wegen § 298 StGB“ (Schuldspruch…
…Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens (Z 5a als Aufklärungsrüge) verabsäumt eine Darlegung, wodurch der Beschwerdeführer an einer darauf abzielenden Antragstellung gehindert gewesen wäre (RIS Justiz RS0115823 [T3]). [11] Indem die weitere Tatsachenrüge (Z 5a) – unter weitgehender Wiederholung der aus der Z 5 vorgebrachten Einwände (nämlich der eigenständigen Bewertung…
…habe, macht sie nicht deutlich, wodurch der Angeklagte an der Ausübung seines Rechts gehindert war, vermisste Beweisaufnahmen in der Hauptverhandlung sachgerecht zu beantragen (RIS Justiz RS0115823; Ratz , WK StPO § 281 Rz 480 mwN). Die kryptische Anmerkung, es habe „sich nunmehr herausgestellt, dass die Rolle des Genannten für…
…gehindert war und daher hätte belehrt werden müssen, um so die Ermittlung der Wahrheit zu fördern (Ratz, WK-StPO § 281 Rz 480; RIS-Justiz RS0115823). Die gegen die Überzeugung des Schöffensenats von der Zuverlässigkeit der den Angeklagten im Sinn des Schuldvorwurfs belastenden Angaben der Mitangeklagten Michal J***** und Safet S…
…“ unterlassen (der Sache nach Z 5a), legt er nicht dar, wodurch er an geeigneter Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen wäre (RIS Justiz RS0115823). Die Tatsachenrüge (Z 5a) weckt einerseits mit dem die unterschiedlichen Anfechtungsrichtungen verkennenden Verweis auf die Ausführungen zur Mängelrüge und andererseits mit der Kritik, das…
…sie nicht dar, wodurch der Nichtigkeitswerber an der Ausübung seines Rechts gehindert war, die vermisste Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung sachgerecht zu beantragen (vgl RIS Justiz RS0115823; Ratz , WK StPO § 281 Rz 480). Die Nichtigkeitsbeschwerden waren daher bereits bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1…
…entsprechender sachgerechter Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen wäre (Z 10a), wird nicht behauptet (vgl dazu Ratz, WK-StPO § 281 Rz 480; RIS-Justiz RS0115823). Mit dem weiteren - gleichfalls auf Z 5 gestützten - Vorbringen, mit dem die Richtigkeit des Gutachtens des Sachverständigen Dr. F***** und die Glaubwürdigkeit der Zeugin Ingrid…
…der Sache nach Z 5a]) scheitert an fehlender Darlegung, dass der Beschwerdeführer an darauf abzielender Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen sei (RIS Justiz RS0115823). [8] Die Rechtsrüge (Z 9 lit b) moniert, das Erstgericht habe nicht berücksichtigt, „dass der Rechtfertigungsgrund der Einwilligung gem. § 90…
…Sachverhaltsermittlung können aus Z 5a nur mit der Behauptung gerügt werden, dass der Beschwerdeführer an einer darauf abzielenden Antragstellung (Z 4) gehindert war (RIS-Justiz RS0115823), was dem eine Vernachlässigung der Pflicht zur amtswegigen Wahrheitsforschung reklamierenden Vorbringen nicht schlüssig zu entnehmen ist. Indem die Rechtsrüge („Z 9a in Verbindung mit…
…KG lediglich zwei forensisch untersucht worden waren, scheitert an der Darlegung, aus welchem Grund der Beschwerdeführer an einer darauf abzielenden Antragstellung gehindert war (RIS Justiz RS0115823). Entgegen dem Vorbringen der Mängelrüge (Z 5 zweiter Fall) zu A./2./a./ des Schuldspruchs hat das Erstgericht die leugnende Verantwortung des Angeklagten betreffend…
…gerichtspsychologischen]“ Sachverständigen beizuziehen, unterlässt er darzutun, aus welchem Grund er an einer darauf abzielenden Frage- oder Antragstellung (Z 4) gehindert gewesen wäre (RIS-Justiz RS0115823). Zu dem auch hier thematisierten „EDV-Sachverständigen“ ist der Nichtigkeitswerber auf das im Rahmen der Verfahrensrüge Ausgeführte zu verweisen. Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher…
…Zusammenhang erhobene Kritik an unterbliebener amtswegiger Beweisaufnahme scheitert an der Darlegung, wodurch der Beschwerdeführer an darauf abzielender Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert war (RIS-Justiz RS0115823). Weshalb sich aus den - vom Rechtsmittelwerber übrigens ohne genaue Angabe der Fundstelle im Akt ins Treffen geführten - am Tatort sichergestellten, diesen beiden Angeklagten nicht zuordenbaren…
…StPO § 281 Rz 302) noch darlegt, warum er an der Stellung eines solchen gehindert gewesen wäre (Z 5a – RIS-Justiz RS0115823). [5] Die Tatsachenrüge (Z 5a) will nur geradezu unerträgliche Feststellungen zu entscheidenden Tatsachen (das sind schuld- oder subsumtionserhebliche Tatumstände, nicht aber im Urteil geschilderte…
…erstellen, unterlässt der Beschwerdeführer darzutun, aus welchem Grund er an einer darauf abzielenden Antragstellung (§ 281 Abs 1 Z 4 StPO) gehindert war (RIS-Justiz RS0115823). Gegenstand einer Rechtsrüge (§ 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO) ist ausschließlich der Vergleich des zur Anwendung gebrachten materiellen Rechts, einschließlich prozessualer Verfolgungsvoraussetzungen…
…zu vernehmen, unterlässt er darzutun, aus welchem Grund er an einer darauf abzielenden Antragstellung (§ 281 Abs 1 Z 4 StPO) gehindert war (RIS-Justiz RS0115823). Als Rechtsmittel gegen Urteil eines Kollegialgerichts stehen die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung wegen des Ausspruchs über die Strafe und über die privatrechtlichen Ansprüche offen. Eine…
…Mängel der Sachverhaltsermittlung aus Z 5a nur mit der Behauptung gerügt werden können, der Beschwerdeführer sei an einer darauf abzielenden Antragstellung gehindert gewesen (RIS Justiz RS0115823). Die Feststellung, infolge zeitnah unterlassener Einbuchung von Anlagevermögen, Eingehen von Lieferverbindlichkeiten und Auflösung von Rückstellungen sei eine über den Tatsachen liegende Vermögens und Ertragslage dargestellt…
…macht die Rüge nicht klar, wodurch die anwaltlich vertretene Angeklagte gehindert war, die Zeugen selbst eingehender zu befragen oder entsprechende Beweisanträge zu stellen (RIS Justiz RS0115823). Z 8 des § 281 Abs 1 StPO zielt auf die Überprüfung der Identität von angeklagtem und urteilsmäßig erledigtem Sachverhalt ( Ratz , WK…
…oder Matratze sei kein Schuldnachweis erbracht worden, nicht dar, woran der Beschwerdeführer an einer entsprechend sachgerechten Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen sei (RIS-Justiz RS0115823). Soweit der Rechtsmittelantrag über die inhaltliche Anfechtung des Schuldspruchs 1 wegen des Verbrechens der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung hinausgeht, indem sie allgemein begehrt, den Angeklagten…
…der Angeklagte an der Ausübung seines Rechts, die vermisste zudem gar nicht konkret genannte Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung sachgerecht zu beantragen, gehindert war (RIS-Justiz RS0115823, RS0114036). Die Reklamation von undeutlicher und offenbar unzureichender Begründung (Z 5 erster und vierter Fall) der Feststellung zur Herstellung des Scheckfalsifikats durch den Angeklagten…
…in der Hauptverhandlung gehindert war, legt die einen Verstoß gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens reklamierende Rüge (dSn Z 5a) nicht dar (RIS Justiz RS0115823). Ein nach dem formalen Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 5 StPO geltend gemachter Begründungsmangel muss den Ausspruch von für die…
…lässt nicht erkennen, welche Beweisaufnahmen das Erstgericht unterlassen haben soll und wodurch der Beschwerdeführer an geeigneter Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen wäre (RIS-Justiz RS0115823). Die in der vorangehenden Beschwerdepassage angesprochenen Täterbeschreibungen sind jedenfalls in der Hauptverhandlung durch einverständlichen gerichtlichen Vortrag (§ 252 Abs 2a StPO) vorgekommen (ON…
…anlässlich der Vernehmung der Zeugin Svetlana J***** scheitert am fehlenden Vorbringen stichhältiger Gründe, aus denen der Beschwerdeführer an darauf abzielender Antragstellung gehindert war (RIS-Justiz RS0115823). Dass er durch die im Übrigen unmissverständlich bloß zusätzlich und illustrativ angestellten Urteilserwägungen der Tatrichter überrascht wurde, der Angeklagte sei möglicherweise erst nach dem 8…
…schon an der fehlenden Behauptung, der Beschwerdeführer sei an darauf abzielender Antragstellung (hier: betreffend die Einholung eines Gutachtens durch einen Buchsachverständigen) gehindert gewesen (RIS-Justiz RS0115823). Die Tatrichter gingen in objektiver Hinsicht davon aus, dass der Angeklagte V***** als für die steuerrechtlichen Belange der W***** GmbH Verantwortlicher (spätestens) zum jeweiligen Fälligkeitstag…
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