RS0115823 – OGH Rechtssatz
Aus Z 5a können Mängel der Sachverhaltsermittlung nur mit der Behauptung gerügt werden, dass der Beschwerdeführer an einer darauf abzielenden Antragstellung (Z 4) gehindert war (so schon 13 Os 99/00 und 13 Os 145/00).
…Sache nach Z 5a als Aufklärungsrüge), versäumt schon die Darlegung, wodurch der Beschwerdeführer an sachgerechter Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen sei (RIS-Justiz RS0115823 ). [11] Die gesetzmäßige Ausführung eines materiell-rechtlichen Nichtigkeitsgrundes hat das Festhalten am gesamten im Urteil festgestellten Sachverhalt, dessen Vergleich mit dem darauf anzuwendenden Gesetz und…
…einer Beweisaufnahme nicht zusätzlich aus dem Blickwinkel der Z 5a des § 281 Abs 1 StPO geltend gemacht werden kann (RIS-Justiz RS0115823 [T6]). [16] Die zu 2/ geäußerte, auf das Unterbleiben der Einholung eines medizinischen Gutachtens „aus dem Bereich HNO“ gestützte Kritik an einer angeblich…
…Sache nach Z 5a als Aufklärungsrüge), versäumt die Darlegung, wodurch der Beschwerdeführer an sachgerechter Fragestellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen ist (vgl RIS Justiz RS0115823, RS0114036). [10] Mit dem Vorbringen, wonach sich aus dem Gutachten des Sachverständigen eine Vielzahl von medizinischen Komplikationen, eine lange Zeitspanne zwischen dem Vorfall und der…
…Aufklärungsrüge gegenüber der Verfahrensrüge außer Acht und legt nicht dar, wodurch der Angeklagte an seinem diesbezüglichen Antragsrecht in der Hauptverhandlung gehindert gewesen wäre (RIS-Justiz RS0115823, RS0114036). [8] Dies gilt auch für die Kritik (nominell Z 5 zweiter Fall [vgl aber RIS-Justiz RS0118316], der Sache nach Z 5a…
…Verfahrensrüge außer Acht und legt nicht dar, wodurch der Angeklagte an seinem diesbezüglichen Antragsrecht oder Fragerecht in der Hauptverhandlung gehindert gewesen wäre (RIS Justiz RS0114036, RS0115823 ). [10] Mit der Berufung auf den Zweifelsgrundsatz wird ein aus Z 5 oder Z 5a beachtlicher Mangel nicht behauptet (RIS Justiz RS0102162, RS0098336…
…des Opfers, fehlt es schon an einem Vorbringen, wodurch der Beschwerdeführer an sachgerechter Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen sein sollte (siehe aber RIS Justiz RS0115823 ). [13] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen ( § 285d Abs…
…die Abweisung des Beweisantrags „seine Pflicht zur amtswegigen Erforschung der Wahrheit verletzt“ (vgl aber zur Subsidiarität der Aufklärungsrüge gegenüber der Verfahrensrüge RIS Justiz RS0115823 [T2, T6 und T10], RS0114036 [T11]). [6] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO…
…das Erstgericht hätte die Verpflichtung zur amtswegigen Wahrheitserforschung verletzt (zur Subsidiarität der Z 5a gegenüber der Z 4 vgl im Übrigen RIS Justiz RS0115823). [9] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – bereits bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs …
…Aufenthalte des Beschwerdeführers erörtern müssen, wird nicht klar, wodurch dieser an seinem Fragerecht oder gegebenenfalls an geeigneter Antragstellung gehindert worden sein soll (vgl RIS Justiz RS0115823 [insb T8]). Die pauschale Behauptung, der Verteidiger hätte „keine ausreichenden Anträge“ stellen können, „weil diese Information erst im Zuge der Einvernahme des…
…die gegenständliche Observation eingebundenen Beamten kritisiert, gibt er nicht bekannt, wodurch er an einer zielgerichteten Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert worden sei (vgl RIS Justiz RS0115823). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO). Daraus folgt die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Entscheidung…
…zu befragen. Der Rechtsmittelwerber legt allerdings nicht dar, weshalb er selbst an einer derartigen Befragung des Zeugen in der Hauptverhandlung gehindert war (vgl RIS-Justiz RS0115823). [6] Indem die weitere Tatsachenrüge (Z 5a) ausführt, der Zeuge Ö* hätte betreffend das MDMA völlig widersprüchliche und lebensfremde Angaben gemacht, gelingt es ihr…
…an einer Antragstellung betreffend die (wiederholte) Vorführung des Videos und an einer weiteren Befragung der Angeklagten in der Hauptverhandlung gehindert gewesen sein sollte (RIS-Justiz RS0115823 ). Da der Berufungswerber nichts vorgebracht hat, was geeignet wäre, die schlüssige Beweiswürdigung der Erstrichterin und die darauf gegründeten Feststellungen objektiver und subjektiver Hinsicht zu erschüttern…
…Z 5a), unterlässt sie die gebotene Darlegung, wodurch der Beschwerdeführer an darauf gerichteter prozessordnungskonformer Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen sei (RIS-Justiz RS0114036 , RS0115823 ). [10] Der ebenfalls aus Z 4 erhobene Einwand, dem Verteidiger sei die Vorbereitung auf die Hauptverhandlung wesentlich erschwert worden, stützt sich auf das Vorbringen…
…K* in der Hauptverhandlung behauptet, macht sie nicht deutlich, wodurch der Beschwerdeführer an der Stellung eines diesbezüglichen Antrags in der Hauptverhandlung gehindert war (RIS-Justiz RS0115823 ). [11] Die Rechtsrüge (Z 9 lit a) bestreitet zu I./1./a/ tatbestandsmäßiges Handeln durch bloßes Rutschen auf einer Wasserrutsche und zu (gemeint…
…die wortwörtliche Verlesung des Protokolls über die kontradiktorische Vernehmung oder die Vorführung der Ton- und Bildaufnahmen von dieser Vernehmung) sachgerecht zu beantragen (RIS-Justiz RS0114036 , RS0115823 ). [10] Die Mängelrüge (Z 5) erweist sich bereits mangels konkreter Bezugnahme auf bekämpfte Feststellungen als nicht prozessordnungskonform ausgeführt (vgl RIS-Justiz RS0130729 [T1, T2…
…er in der Hauptverhandlung an sachgerechter Beweisantragstellung (§§ 55 Abs 1, 238 Abs 1 StPO) gehindert gewesen sein sollte (RIS-Justiz RS0115823, RS0114036). Die darauf bezogene Antragstellung in der Nichtigkeitsbeschwerde, eine Stellungnahme dieser Einrichtung einzuholen, entbehrt einer gesetzlichen Grundlage (vgl RIS Justiz RS0106657; 15 Os …
…Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens (Z 5a als Aufklärungsrüge) verabsäumt eine Darlegung, wodurch der Beschwerdeführer an einer darauf abzielenden Antragstellung gehindert gewesen wäre (RIS Justiz RS0115823 [T3]). [11] Indem die weitere Tatsachenrüge (Z 5a) – unter weitgehender Wiederholung der aus der Z 5 vorgebrachten Einwände (nämlich der eigenständigen Bewertung…
…4) – bereits daran, dass sie nicht darlegt, warum der Beschwerdeführer in der Hauptverhandlung an zielgerichteter Frage- und Beweisantragstellung gehindert gewesen sein sollte (RIS Justiz RS0115823, RS0114036 [insb T1]). [17] Die Tatsachenrüge (Z 5a) im Übrigen weckt mit ihrer eigenen, auf eine abweichende Interpretation der Angaben der Zeugin P* gestützten…
…lässt als Aufklärungsrüge (Z 5a) gemeint die Darlegung vermissen, wodurch der Beschwerdeführer an darauf gerichteter Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen sei (RIS Justiz RS0115823). [8] Die Mängelrüge zu I/N/ bezeichnet angeblich unerörtert gebliebene Verfahrensergebnisse (der Sache nach Z 5 zweiter Fall) nicht deutlich und bestimmt (vgl aber…
…StPO § 281 Rz 302) noch darlegt, warum er an der Stellung eines solchen gehindert gewesen wäre (Z 5a – RIS-Justiz RS0115823). [5] Die Tatsachenrüge (Z 5a) will nur geradezu unerträgliche Feststellungen zu entscheidenden Tatsachen (das sind schuld- oder subsumtionserhebliche Tatumstände, nicht aber im Urteil geschilderte…
…das Erstgericht kein psychologisches Glaubwürdigkeitsgutachten eingeholt habe, versäumt bereits die Darlegung, wodurch der Angeklagte an sachgerechter Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen sei (RIS-Justiz RS0115823). [8] Indem die Tatsachenrüge (Z 5a) aus den vom Erstgericht angeführten Prämissen bloß für ihren Standpunkt günstigere Schlüsse zieht als das Erstgericht, verlässt auch…
…zwischen ihm und den Opfern“ scheitert an fehlender Darlegung, wodurch der Beschwerdeführer an darauf abzielender Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen sei (RIS Justiz RS0115823). [10] Der zu I/1 ausgeführte Einwand der Subsumtionsrüge (Z 10), es fehlten ausreichende Feststellungen „zur subjektiven Tatseite“ im Zusammenhang mit der…
…der Sache nach Z 5a als Aufklärungsrüge) versäumt die Darlegung, wodurch der Beschwerdeführer an sachgerechter Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen wäre (RIS-Justiz RS0115823). [9] Indem die weitere Beschwerde die Deponate des L* als unzuverlässig qualifiziert und Ausführungen zum behaupteten fehlenden ausschließlichen Gelegenheitsverhältnis und zur Glaubwürdigkeit des Angeklagten tätigt…
…Gutachten moniert (Z 5a), unterlässt sie die gebotene Darlegung, wodurch der Angeklagte an einer entsprechenden Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen wäre (RIS Justiz RS0115823). [9] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO), woraus die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Entscheidung…
…Subsidiarität der Aufklärungsrüge gegenüber der Verfahrensrüge – nicht dar, dass der Angeklagte an seinen Antragsrechten in der Hauptverhandlung tatsächlich gehindert gewesen wäre (RIS Justiz RS0114036, RS0115823). [10] Soweit die Beschwerde einen „ Wertungswiderspruch im Rahmen der Beweiswürdigung“ ortet, weil zwar zum Schuldspruch zu I./ die Aussagen der Opfer als in…
…“, vorgeblich getesteten Personen durch das Erstgericht versäumt schon die Darlegung, wodurch der Beschwerdeführer an sachgerechter Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen sei (RIS Justiz RS0115823). [14] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – gemäß § 285d Abs 1 StPO bereits bei der…
…der Sache nach Z 5a]) scheitert an fehlender Darlegung, dass der Beschwerdeführer an darauf abzielender Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen sei (RIS Justiz RS0115823). [8] Die Rechtsrüge (Z 9 lit b) moniert, das Erstgericht habe nicht berücksichtigt, „dass der Rechtfertigungsgrund der Einwilligung gem. § 90…
…5a Mängel der Sachverhaltsermittlung nur mit der Behauptung gerügt werden können, dass der Beschwerdeführer an einer darauf abzielenden Antragstellung (Z 4) gehindert war (RIS-Justiz RS0115823), woran es hier fehlt. Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Robert S***** war daher bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO), woraus die Kompetenz…
…Sachverhaltsermittlung können aus Z 5a nur mit der Behauptung gerügt werden, dass der Beschwerdeführer an einer darauf abzielenden Antragstellung (Z 4) gehindert war (RIS-Justiz RS0115823), was dem eine Vernachlässigung der Pflicht zur amtswegigen Wahrheitsforschung reklamierenden Vorbringen nicht schlüssig zu entnehmen ist. Indem die Rechtsrüge („Z 9a in Verbindung mit…
…lässt es eine Darlegung vermissen, wodurch der Angeklagte an der Ausübung seines Rechts, die Beweisaufnahmen in der Hauptverhandlung sachgerecht zu beantragen, gehindert war (RIS-Justiz RS0115823, RS0114036; Ratz , WK StPO § 281 Rz 480). Die Nichtigkeitsbeschwerden waren daher gemäß §§ 344, 285d Abs 1 StPO schon bei nichtöffentlicher Beratung sofort…
…Zeugen vermisst (Z 5a als Aufklärungsrüge), erklärt der Nichtigkeitswerber nicht, weshalb er an einer entsprechenden Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen wäre (RIS Justiz RS0115823 , RS0114036 ). [12] Die Rechtsrüge (Z 9 lit a) behauptet einen substanzlosen Gebrauch der verba legalia, legt jedoch nicht dar, weshalb es den Feststellungen…
…rüttelnd“ bedenklich, bleibt die Darlegung schuldig, wodurch der Disziplinarbeschuldigte selbst an der Ausübung seines Rechts auf zweckdienliche Antragstellung gehindert gewesen sein soll (RIS Justiz RS0115823, RS0114036; Ratz , WK StPO § 281 Rz 480 mwN). Aus der Treuepflicht zum eigenen Mandanten (§ 9 RAO; § 10 RL…
…eine Aufklärungsrüge analog der Z 5a ausscheidet; vgl RIS Justiz RS0122321; Kier in WK² GRBG § 2 Rz 26; RIS Justiz RS0115823) Notwendigkeit der Einholung eines „Obergutachtens“ (vgl dazu § 127 Abs 3 StPO) bestanden hätte, erklärt die Beschwerde mit dem Hinweis auf…
…psychiatrischen Gutachtens vorhanden gewesen seien“, legt er nicht dar, wodurch er an einer auf Einholung einer solchen Expertise gerichteten Antragstellung gehindert war (RIS Justiz RS0115823; Ratz , WK StPO § 281 Rz 480). Mit dem in der Sanktionsrüge (Z 11) erhobenen Einwand, die Tatrichter hätten zum Nachteil des…
…hier aber nicht vorgenommene Darlegungen darüber verlangen, aus welchem Grund der Rechtsmittelwerber an einer auf Durchführung der angesprochenen Beweisaufnahme gerichteten Antragstellung gehindert war (RIS Justiz RS0115823, RS0114036). Genau deshalb entzieht sich auch die Beschwerde einer meritorischen Erwiderung, soweit sie vorbringt, das Schöffengericht hätte sich nicht mit den Angaben der Geschädigten zum…
…habe, macht sie nicht deutlich, wodurch der Angeklagte an der Ausübung seines Rechts gehindert war, vermisste Beweisaufnahmen in der Hauptverhandlung sachgerecht zu beantragen (RIS Justiz RS0115823; Ratz , WK StPO § 281 Rz 480 mwN). Die kryptische Anmerkung, es habe „sich nunmehr herausgestellt, dass die Rolle des Genannten für…
…5a) vorbringt, macht sie ebenfalls nicht klar, weshalb der anwaltlich vertretene Angeklagte gehindert gewesen wäre, in der Hauptverhandlung einen entsprechenden Antrag zu stellen (RIS Justiz RS0115823). Indem die Tatsachenrüge weiters allgemein die Beweiswürdigung des Erstgerichts als „völlig lebensfremd“ kritisiert und eigene Erwägungen zum Beweiswert der Aussage der Freundin des…
…Geschehensverlaufs deutlich zu machen gehabt, wodurch der Nichtigkeitswerber an der Ausübung seines Rechts, die vermisste Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung zu beantragen, gehindert war (RIS Justiz RS0115823). Gegen die der Annahme von Gewerbsmäßigkeit zugrundeliegenden Feststellungen (US 23) wendet die Tatsachenrüge abermals ohne Bezugnahme auf eine argumentative Basis im Akt (RIS Justiz…
…Sache nach Kritik an der Sachverhaltsermittlung, legt jedoch nicht dar, wodurch er an einer entsprechenden Antragstellung in der Hauptverhandlung gehindert gewesen sein soll (RIS-Justiz RS0115823). Die Nichtigkeitsbeschwerden waren daher bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO). Daraus folgt die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Entscheidung…
…Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung sachgerecht zu beantragen, gehindert war und daher hätte belehrt werden müssen, um so die Ermittlung der Wahrheit zu fördern (RIS Justiz RS0115823). Soweit die Rüge den tatrichterlichen Erwägungen bloß eigene Beweiswerterwägungen entgegensetzt, bekämpft sie im Übrigen auch ohne Angabe entsprechender Fundstellen im Aktenmaterial (RIS Justiz RS0124172) bloß…
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