Der Delegierungsantrag kann nicht auf Ablehnungsgründe, das Vorliegen von ungünstigen oder unrichtigen Entscheidungen oder auf Verfahrensverstöße des bisher zuständigen Gerichtes gestützt werden.
…RS0046074), noch auf das Vorliegen von ungünstigen oder auch unrichtigen Entscheidungen oder auf (behauptete) Verfahrensverstöße des bisher zuständigen Gerichts (8 Nc 34/23a; RS0114309). [8] 3. Zweckmäßigkeitsgründe im Sinne der obigen Ausführungen behauptet der Kläger nicht. Die allein vorgetragenen (Pauschal-)Vorwürfe gegen die genannten Richter sowie deren angebliche…
…auf Umstände, die für eine Ablehnung von Richtern in Betracht kämen. Solche Gründe können nach ständiger Rechtsprechung eine Delegierung nicht rechtfertigen (RIS Justiz RS0046074; RS0073042; RS0114309). Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 41 und 52 Abs 1 ZPO (RIS Justiz RS0036025). Die Kosten der Äußerung sind nach TP …
…Delegierungsantrag kann nicht auf Ablehnungsgründe, das Vorliegen von ungünstigen oder unrichtigen Entscheidungen oder auf behauptete Verfahrensverstöße des bisher zuständigen Gerichts gestützt werden (stRsp; RIS Justiz RS0114309). Das vorliegende Antragsvorbringen soweit ihm überhaupt ein sachliches Substrat zu entnehmen ist erschöpft sich jedoch im Vorwurf, dass die bisher im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien…
…vor einem anderen Gericht die Erledigung der Rechtssache wesentlich erleichtert. Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Delegierungsantrag aber nicht auf Ablehnungsgründe gestützt werden (RIS-Justiz RS0073042; RS0114309). Lediglich in dem - hier mangels rechtskräftig festgestellter Befangenheit nicht gegebenem - Fall, dass ein Gericht infolge Befangenheit von Richtern an der Ausübung der Gerichtsbarkeit gehindert wird…
…und anderen Gerichtsorganen in Betracht kommen (RS0046074), noch auf das Vorliegen von ungünstigen oder auch unrichtigen Entscheidungen oder auf (behauptete) Verfahrensverstöße des bisher zuständigen Gerichts (RS0114309). Der Delegierungsantrag dient nämlich – anders als ein Rechtsmittel gegen eine die Partei beschwerende Entscheidung – gerade nicht dazu, einen dem Antragsteller unliebsamen Verfahrensausgang zu…
…Delegierung auch jener nach § 31 JN aus Gründen der Zweckmäßigkeit kann nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Ablehnungsgründe gestützt werden (RIS Justiz RS0046074; RS0073042; RS0114309; Schneider in Fasching/Konecny ³ § 31 JN Rz 32). Die Beurteilung einer Delegierung nach § 31 JN hat sich auf die…
…angeblich unrichtige Entscheidungen und behauptete Verfahrensverstöße des Verlassenschaftsgerichts sowie des diesem übergeordneten Rechtsmittelgerichts. Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Delegierungsantrag auf solche Umstände nicht gestützt werden (RS0114309; vgl auch RS0046333), weshalb der Delegierungsantrag abzuweisen war.…
…kann nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Ablehnungsgründe, das Vorliegen von ungünstigen oder unrichtigen Entscheidungen oder auf Verfahrensverstöße des bisher zuständigen Gerichts gestützt werden (RIS-Justiz RS0114309; vgl auch RS0073042, RS0046333, RS0046074). Nur solche Gründe nennt der Kläger aber in seinem Delegierungsantrag und in seiner gegen dessen Abweisung gerichteten „Berufung“…
…einem anderen Gericht die Erledigung der Rechtssache wesentlich erleichtert wird. Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Delegierungsantrag aber nicht auf Ablehnungsgründe gestützt werden (RIS-Justiz RS0073042; RS0114309; vgl RS0046333). Lediglich in dem - hier mangels rechtskräftig festgestellter Befangenheit - nicht gegebenen Fall, dass ein Gericht infolge Befangenheit von Richtern an der Ausübung der Gerichtsbarkeit…
…auch jener nach § 31 JN aus Gründen der Zweckmäßigkeit – kann nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Ablehnungsgründe gestützt werden (RIS Justiz RS0073042 [T1]; RS0114309 [T1, T5]; Schneider in Fasching/Konecny 3 § 31 JN Rz 32). Darüber hinaus haben die Delegierungswerber jenes Gericht, an das die Zuständigkeit…
…nach § 31 JN sind nicht erkennbar, zumal ein solcher Delegierungsantrag weder auf Ablehnungsgründe, noch auf Verfahrensverstöße des bisher zuständigen Gerichts gestützt werden kann (RS0114309). Inwieweit die Eingabe als Ablehnungsantrag zu verstehen ist, bleibt der Beurteilung des Erstgerichts vorbehalten.…
…erfolgt, werden die Akten erneut vorzulegen sein. Dass das Rechtsmittel des Klägers offenkundig unberechtigt ist, weil er keinen tauglichen Delegierungsgrund geltend gemacht hatte (RIS Justiz RS0114309; vgl auch RS0073042, RS0046333, RS0046074), kann unter diesen Umständen derzeit nicht wahrgenommen werden.…
…und anderen Gerichtsorganen in Betracht kommen (RS0046074), noch auf das Vorliegen von ungünstigen oder auch unrichtigen Entscheidungen oder auf (behauptete) Verfahrensverstöße des bisher zuständigen Gerichts (RS0114309). Der Delegierungsantrag dient nicht dazu, den dem Antragsteller unliebsamen Verfahrensausgang zu korrigieren (2 Nc 19/17t). [6] Obwohl der Schuldnerin bereits in der…
…gemäß § 31 JN nicht auf Ablehnungsgründe (RS0073042; RS0046074), auf ungünstige oder unrichtige Entscheidungen oder auf (behauptete) Verfahrensverstöße des bisher zuständigen Gerichts gestützt werden (RS0114309). E in Delegierungsantrag dient nämlich nicht dazu, einen für den Antragsteller unliebsamen Verfahrensausgang, zu unterlaufen (8 Nc 3/23t; 4 Nc …
…eine Delegierung rechtfertigen. Ein Delegierungsantrag kann nicht auf Gründe gestützt werden, die für eine Ablehnung von Richtern und anderen Gerichtsorganen in Betracht kommen (RIS-Justiz RS0114309). Soweit dem Antragsvorbringen überhaupt ein sachliches Substrat zu entnehmen ist, erschöpft es sich aber im Vorwurf, dass der Gerichtsvorsteher befangen agierte.…
…ebenso wenig gegründet werden (RIS Justiz RS0046074, RS0073042), wie auf das Vorliegen von ungünstigen oder unrichtigen Entscheidungen oder Verfahrensverstößen des bisher zuständigen Gerichts (RIS Justiz RS0114309). Damit zeigt der Kläger neuerlich keine Zweckmäßigkeitsgründe auf, die eine Delegierung im Ansatz rechtfertigen könnten. Auch dieser Delegierungsantrag ist daher abzuweisen. Der erfolglose Delegierungswerber hat…
…nur mit der vermeintlich mangelnden Objektivität und Unabhängigkeit der Richterinnen des Sprengels des Oberlandesgerichts Graz. Ein Delegierungsantrag kann aber nach ständiger Rechtsprechung (RIS Justiz RS0073042; RS0114309) nicht auf Ablehnungsgründe gestützt werden. [6] Er war daher abzuweisen.…
…des zuständigen Gerichts ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden. Ein Delegierungsantrag kann aber nicht auf Ablehnungsgründe gestützt werden (RIS-Justiz RS0114309 [T1]; RS0073042 [T1]; Ballon aaO Rz 8). Die Delegierung dient insbesondere nicht dazu, bisher erfolglose Ablehnungsanträge einer neuerlichen Überprüfung zu unterziehen (RIS-Justiz RS0046333). Nur…
…Beteiligten zu beantworten (RIS Justiz RS0046333). Ein solcher Delegierungsantrag kann daher nicht auf Ablehnungsgründe (RS0073042) oder auf das Vorliegen ungünstiger oder unrichtiger Entscheidungen gestützt werden (RS0114309). Die Delegierung dient insbesondere nicht dazu, bisher erfolglose Ablehnungsanträge einer neuerlichen Überprüfung zu unterziehen (RS0046333). Nur wenn sämtliche Richter eines Gerichts nach rechtskräftiger Entscheidung über…
…ebenso wenig gegründet werden (RIS Justiz RS0046074, RS0073042) wie auf das Vorliegen von ungünstigen oder unrichtigen Entscheidungen oder Verfahrensverstößen des bisher zuständigen Gerichts (RIS Justiz RS0114309). Der Delegierungsantrag, in dem im Übrigen das Gericht, an das delegiert werden soll, stets genau zu bezeichnen ist (RIS Justiz RS0118473), was hier nicht geschah…
…§ 31 JN darf allerdings nur ein Ausnahmefall sein. Keinesfalls kann ein Delegierungsantrag auf Ablehnungsgründe, behauptete Verfahrensverstöße oder ungünstige Entscheidungen gestützt werden (RIS Justiz RS0114309; RS0046333). Darüber hinaus hat der Delegierungswerber jenes Gericht, an das die Zuständigkeit übertragen werden soll, konkret zu bezeichnen (RIS Justiz RS0118473). Der Delegierungsantrag ist daher…
…und anderen Gerichtsorganen in Betracht kommen (RS0046074), noch auf das Vorliegen von ungünstigen oder auch unrichtigen Entscheidungen oder auf (behauptete) Verfahrensverstöße des bisher zuständigen Gerichts (RS0114309). Der Delegierungsantrag dient nicht dazu, den dem Antragsteller unliebsamen Verfahrensausgang zu korrigieren (2 Nc 19/17t). [5] Der Antrag ist daher abzuweisen.…
…zurückzuweisen (1 Ob 153/15d ua; RIS Justiz RS0056449 [T33] mwN). Auch kann ein Delegierungsantrag nicht auf Ablehnungsgründe gestützt werden (RIS Justiz RS0073042; RS0114309; Schneider in Fasching/Konecny ³ § 31 JN Rz 32). Dies gilt gleichermaßen für die Delegation nach § 31 JN wie für…
…gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden. Ein Delegierungsantrag kann weder auf Ablehnungsgründe noch auf behauptete Verfahrensverstöße oder ungünstige Entscheidungen gestützt werden (RIS-Justiz RS0114309). Die Delegierung dient auch nicht dazu, bisher erfolglose Ablehnungsanträge einer neuerlichen Überprüfung zu unterziehen, sondern hat sich auf die Frage der Zweckmäßigkeit aus den Gesichtspunkten…
…2. Ein Antrag auf Delegierung aus Gründen der Zweckmäßigkeit kann weder auf Ablehnungsgründe noch auf behauptete Verfahrensverstöße oder ungünstige Entscheidungen gestützt werden (RIS Justiz RS0114309). Im Sinne dieser Rechtsprechung besteht auch im vorliegenden Fall kein Anlass, anstelle des örtlich zuständigen Bezirksgerichts Villach das Bezirksgericht Schärding zu bestimmen. Der Beschuldigte ist…
…– auch jener nach § 31 JN aus Gründen der Zweckmäßigkeit – kann nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Ablehnungsgründe gestützt werden (RIS Justiz RS0073042; RS0114309; Schneider in Fasching/Konecny ³ § 31 JN Rz 32). Die Beurteilung einer Delegation nach § 31 Abs 1 JN hat…
…Delegierung - auch jener nach § 31 JN aus Gründen der Zweckmäßigkeit - kann nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Ablehnungsgründe gestützt werden (RIS-Justiz RS0046074; RS0073042; RS0114309; Schneider in Fasching/Konecny ³ § 31 JN Rz 32). Die Beurteilung einer Delegation nach § 31 Abs 1 JN hat sich auf…
…– auch jener nach § 31 JN aus Gründen der Zweckmäßigkeit – kann nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Ablehnungsgründe gestützt werden (RIS Justiz RS0073042; RS0114309). Die Beurteilung einer Delegation nach § 31 Abs 1 JN hat sich auf die Frage der Zweckmäßigkeit aus den Gesichtspunkten der Verfahrensbeschleunigung, Kostenverringerung und…
…Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden. Ein Delegierungsantrag kann aber weder auf Ablehnungsgründe noch auf behauptete Verfahrensverstöße oder ungünstige Entscheidungen gestützt werden (RIS Justiz RS0114309). 3. Soweit erkennbar beruht der Delegierungsantrag ausschließlich auf der Befürchtung der Antragstellerin, die Entscheidung über ihren Verfahrenshilfeantrag könnte abgewiesen werden. Zweckmäßigkeitserwägungen werden gar nicht…
…Dies gilt gleichermaßen für die Delegation nach § 31 JN wie für die notwendige Delegation wegen Beschlussunfähigkeit gemäß § 30 JN (RIS Justiz RS0114309 [T2]). Über Befangenheiten von Richtern und ihre Ablehnung ist allein auf dem in § 23 JN vorgeschriebenen Weg zu entscheiden. Erst nach erfolgreicher Ablehnung…
…Anlassfall nicht gegeben. Relevante Zweckmäßigkeitsgründe liegen nicht vor. Ein Delegierungsantrag kann weder auf Ablehnungsgründe noch auf für die Partei ungünstige Entscheidungen gestützt werden (RIS Justiz RS0114309). Dementsprechend kann die Delegierung nicht etwa dazu dienen, bisher erfolglose Ablehnungsanträge einer neuerlichen Überprüfung zu unterziehen. Vielmehr hat sich die Beurteilung auf die Frage der…
…Richtern und anderen Gerichtsorganen in Betracht kommen. Selbst das Vorliegen von für den Antragsteller ungünstigen oder unrichtigen Entscheidungen oder Verfahrensverstößen rechtfertigt eine Delegierung nicht (RS0073042; RS0114309). [6] Der Schuldner stützt seinen Antrag, soweit diesem eine schlüssige Darstellung zu entnehmen ist, auf die Behauptung, dass seine anwaltliche Vertreterin – allerdings in Zusammenhang…
…gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden. Ein Delegierungsantrag kann weder auf Ablehnungsgründe noch auf behauptete Verfahrensverstöße oder ungünstige Entscheidungen gestützt werden (RIS Justiz RS0114309). Die Delegierung dient auch nicht dazu, bisher erfolglose Ablehnungsanträge einer neuerlichen Überprüfung zu unterziehen, sondern hat sich auf die Frage der Zweckmäßigkeit aus den Gesichtspunkten…
…– auch jener nach § 31 JN aus Gründen der Zweckmäßigkeit – kann nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Ablehnungsgründe gestützt werden (RIS Justiz RS0073042; RS0114309; Schneider in Fasching / Konecny ³ § 31 JN Rz 32). Die Beurteilung einer Delegation nach § 31 Abs 1 JN hat…
… 8/11t). Zudem kann nach ständiger Rechtsprechung ein Antrag auf Delegierung mit Aussicht auf Erfolg nicht auf Ablehnungsgründe gestützt werden (RIS Justiz RS0073042; RS0046074; RS0114309; Schneider in Fasching/Konecny I³ § 31 JN Rz 32). Dies gilt gleichermaßen für die Delegation nach § 31 JN (9…
…Auf Ablehnungsgründe, das Vorliegen von ungünstigen oder unrichtigen Entscheidungen oder auch auf Verfahrensverstöße des bisher zuständigen Gerichts kann ein Delegierungsantrag nicht gestützt werden (RIS Justiz RS0114309, RS0073042). Darüber hinaus hat der Delegierungswerber jenes Gericht, an das die Zuständigkeit übertragen werden soll, konkret zu bezeichnen (RIS Justiz RS0118473). Diesen Voraussetzungen entsprechen die…
…mwN). Ein Delegierungsantrag kann aber nicht auf Gründe gestützt werden, die für eine Ablehnung von Richtern oder anderen Gerichtsorganen in Betracht kommen (RIS Justiz RS0073042; RS0114309; 5 Nc 20/14g; 1 Nc 19/14f). Zweckmäßigkeitsgründe, die für eine Delegierung sprechen könnten, macht die beklagte Partei hier aber…
…RS0046091). 3. Ein Delegierungsantrag nach § 31 JN kann weder auf Ablehnungsgründe noch auf behauptete Verfahrensverstöße oder ungünstige Entscheidungen gestützt werden (RIS Justiz RS0114309). Die Beurteilung einer Delegierung nach § 31 JN hat sich auf die Frage der Zweckmäßigkeit aus den Gesichtspunkten der Verfahrensbeschleunigung, Kostenverringerung und Erleichterung des…
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