JudikaturOGH

6Nc10/13t – OGH Entscheidung

Entscheidung
27. Juni 2013

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Schramm und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei ***** H***** L*****, vertreten durch Dr. Johannes Hock sen Dr. Johannes Hock jun Rechtsanwälte Gesellschaft m.b.H. in Wien, gegen die beklagte Partei E***** A*****, vertreten durch Dr. Renate Sandner, Rechtsanwältin in Wien, wegen 195.000 EUR sA, AZ 30 C 226/13d des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien, über den Delegierungsantrag der klagenden Partei den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Delegierungsantrag wird abgewiesen.

Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 808,44 EUR (darin 134,74 EUR USt) bestimmten Kosten ihrer Äußerung binnen 14 Tagen zu ersetzen.

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

Der Kläger stützt seinen Delegierungsantrag nach § 31 JN ausschließlich auf Umstände, die für eine Ablehnung von Richtern in Betracht kämen. Solche Gründe können nach ständiger Rechtsprechung eine Delegierung nicht rechtfertigen (RIS Justiz RS0046074; RS0073042; RS0114309).

Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 41 und 52 Abs 1 ZPO (RIS Justiz RS0036025). Die Kosten der Äußerung sind nach TP 2 zu bestimmen (10 Nc 15/09a ua; Obermaier , Kostenhandbuch 2 Rz 296).

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