RS0022416—OGH Rechtssatz
01. April 2020
wonach "jedermann" berechtigt ist, von dem Beschädiger den Ersatz des Schadens, welchen dieser ihm aus Verschulden zugefügt hat, zu fordern, zu weit gefasst. Aus § 1294 ABGB ergibt sich, dass der Schaden rechtswidrig zugefügt worden sein muss. Deshalb bleiben Nachteile, die in einer Sphäre liegen, die nicht durch das Verbot des Angriffs…