JudikaturVfGH

B1174/97 - B2761/97 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
15. Oktober 1998

Der Bescheid stützt sich auf Art12 Abs2 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18.06.92 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge. Dies ist unter den vom Verfassungsgerichtshof zu prüfenden Gesichtspunkten angesichts des Umstandes unbedenklich, daß zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Auftrags das Bundesvergabegesetz Regelungen über Dienstleistungsaufträge noch nicht enthielt und daß die genannte Richtlinienbestimmung einer unmittelbaren Anwendbarkeit jedenfalls zugänglich ist.

Hinsichtlich der Gebühren für Sachverständige: E v 15.10.98, B2761/97 und B606/98 (keine willkürliche oder denkunmögliche Annahme mangelnder gehöriger Aufmerksamkeit iSd §1294 ABGB durch die vergebende Stelle).

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