Übersicht der Entscheidungen zu § 916 ABGB
A Scheingeschäft
B Umgehungsgeschäft
C Sonstiges
§ 15 LobbyG · LobbyG · Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz
§ 15 Nichtigkeit von Verträgen
…als das Erfolgshonorar in einem unangemessenen Verhältnis zum sonstigen Entgelt für den Auftrag steht. (3) Wenn die Vertragsteile eines Lobbying-Auftrags zum Schein (§ 916 Abs. 1 ABGB) ein Entgelt vereinbart haben, das den wahren Wert des Auftrags erheblich übersteigt, verfällt dieser Teil des Entgelts zu Gunsten des Bundes.…
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