Übersicht der Entscheidungen zu § 365 ABGB
A Literatur und Allgemeines
B Enteignung und Rückstellung
C Ausländische Enteignungen, Konfiskationen,
Kriegsmaßnahmen usw
D Sonstiges
Informationen zu § 365 ABGB
Verweisungen:
Die Entscheidungen zu den einzelnen Sondervorschriften über die Entscheidung (EisenbahnenteignungsG, BundesstraßenG, WRG, LuftfahrtG, usw - Vgl Übersicht bei Kapfer) siehe dort!
Vgl auch die Entscheidungen zu Art 5 StGG, RGBl 1867/142
§ 1 EisbEG · EisbEG · Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz
§ 1
…Die Ausübung des Enteignungsrechtes steht in dem vollen durch § 365 ABGB. zugelassenen Umfange jedem Eisenbahnunternehmen insoweit zu, als die Gemeinnützigkeit des Unternehmens von der hiezu berufenen staatlichen Verwaltungsbehörde anerkannt ist.…
§ 4
…1) Das Eisenbahnunternehmen ist verpflichtet, den Enteigneten für alle durch die Enteignung verursachten vermögensrechtlichen Nachteile gemäß § 365 ABGB. schadlos zu halten. (2) Als Enteigneter ist jeder anzusehen, dem der Gegenstand der Enteignung gehört, oder dem an einem Gegenstande der Enteignung ein mit dem…
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