Übersicht der Entscheidungen zu § 365 ABGB
A Literatur und Allgemeines
B Enteignung und Rückstellung
C Ausländische Enteignungen, Konfiskationen,
Kriegsmaßnahmen usw
D Sonstiges
Informationen zu § 365 ABGB
Verweisungen:
Die Entscheidungen zu den einzelnen Sondervorschriften über die Entscheidung (EisenbahnenteignungsG, BundesstraßenG, WRG, LuftfahrtG, usw - Vgl Übersicht bei Kapfer) siehe dort!
Vgl auch die Entscheidungen zu Art 5 StGG, RGBl 1867/142
§ 1 EisbEG · EisbEG · Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz
§ 1
…Die Ausübung des Enteignungsrechtes steht in dem vollen durch § 365 ABGB. zugelassenen Umfange jedem Eisenbahnunternehmen insoweit zu, als die Gemeinnützigkeit des Unternehmens von der hiezu berufenen staatlichen Verwaltungsbehörde anerkannt ist.…
§ 4
…1) Das Eisenbahnunternehmen ist verpflichtet, den Enteigneten für alle durch die Enteignung verursachten vermögensrechtlichen Nachteile gemäß § 365 ABGB. schadlos zu halten. (2) Als Enteigneter ist jeder anzusehen, dem der Gegenstand der Enteignung gehört, oder dem an einem Gegenstande der Enteignung ein mit dem…
§ 34 TNSchG 2005 · TNSchG 2005 · Naturschutzgesetz 2005, Tiroler
§ 34 Entschädigung
…oder eine erhebliche Erschwerung der Bewirtschaftung eines Grundstückes zur Folge, so hat der Eigentümer gegenüber dem Land Tirol Anspruch auf eine angemessene Entschädigung (§ 365 ABGB), soweit diese Nachteile nicht durch wirtschaftliche Vorteile ausgeglichen werden, die sich aus der Ausweisung zum Natura 2000-Gebiet, der betreffenden Verordnung oder der betreffenden Entscheidung…
Rückverweise