RS0085666 – OGH Rechtssatz
Versuch der Umgehung der Vorschrift des § 11 Abs 1 GEG - offenbare Gesetzwidrigkeit (im Zusammenhang mit den Kuratelen für Gläubiger von im Ausland aufgelösten Sparkassen - siehe bei § 365 ABGB, 6 Ob 127/63, 1 Ob 205/69).