RS0131866 – OGH Rechtssatz
Wenn Vorschriften Entschädigungen vorsehen, ist dies als abschließende Ordnung der Entschädigungsfrage anzusehen. Im Anwendungsbereich des EisbEG kann die Zulässigkeit des Rechtswegs eines klagsweise geltend gemachten Anspruchs auf Enteignungsentschädigung nicht auf § 365 ABGB gestützt werden.