JudikaturOGH

RS0010824 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Juni 1991

Weder den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes noch der SZV ist zu entnehmen, daß die Beschränkungen, die sich für den Grundeigentümer aus der Erlassung einer SZV ergeben, eine Entschädigungspflicht auslösen; eine solche kann aber weder aus § 365 ABGB noch aus der Verfassung unmittelbar abgeleitet werden.

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