JudikaturOGH

RS0009649 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juli 1982

Unter dem "Ehemann der Mutter" im § 156 Abs 1 ABGB ist jener Mann zu verstehen, der auf Grund der Vermutung der ehelichen Geburt ( §138 Abs 1 ABGB ) als Vater anzusehen ist.

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