Informationen zu § 17 FinStrG
Abs 2 lit a und Abs 6 geändert durch BGBl 1988/414
Art. 1 § 17 FinStrG · FinStrG · Finanzstrafgesetz
Art. 1 § 17 Strafe des Verfalls.
…Strafe des Verfalls. § 17. (1) Auf die Strafe des Verfalls darf nur in den im II. Hauptstück dieses Abschnittes vorgesehenen Fällen erkannt werden. (2) Dem Verfall unterliegen: a) die…
Art. 1 § 18
…Ist der Verfall angedroht, so ist nach Maßgabe der Bestimmungen des § 17 im selbständigen Verfahren (§§ 148, 243) auf Verfall zu erkennen, a) wenn sowohl der Täter als auch andere an der Tat Beteiligte unbekannt…
Art. 1 § 1 Allgemeine Bestimmungen.
…verantwortlich. (3) Vorsätzliche Finanzvergehen, die mit einer zwingend zu verhängenden Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind, sind Verbrechen im Sinne des § 17 Abs. 1 StGB.…
Art. 1 § 19 Strafe des Wertersatzes.
…wäre, b) wenn auf Verfall nur deshalb nicht erkannt wird, weil das Eigentumsrecht einer anderen Person berücksichtigt wird, c) in den Fällen des § 17 Abs. 6 erster Satz. (2) Neben dem Verfall ist auf Wertersatz zu erkennen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht feststeht, ob der Verfall…
§ 8 ArtHG 2009 · ArtHG 2009 · Artenhandelsgesetz 2009
§ 8 Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
…Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist. (7) Neben den in Abs. 1 und 2 genannten Strafen ist auf Verfall nach Maßgabe des § 17 FinStrG zu erkennen, wobei ausschließlich die den Gegenstand der strafbaren Handlung bildenden Exemplare samt den zu ihrer Aufbewahrung, Verwahrung oder Betreuung verwendeten Gegenständen dem Verfall unterliegen…
§ 85 AußWG 2011 · AußWG 2011 · Außenwirtschaftsgesetz 2011
§ 85 Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
…anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist. (4) Neben der in Abs. 1 genannten Strafe ist auf Verfall nach Maßgabe des § 17 des FinStrG zu erkennen, wobei ausschließlich die im Abs. 1 genannten Waren samt Umschließungen dem Verfall unterliegen.…
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