Informationen zu § 17 FinStrG
Abs 2 lit a und Abs 6 geändert durch BGBl 1988/414
§ 8 ArtHG 2009 · ArtHG 2009 · Artenhandelsgesetz 2009
§ 8 Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
…Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist. (7) Neben den in Abs. 1 und 2 genannten Strafen ist auf Verfall nach Maßgabe des § 17 FinStrG zu erkennen, wobei ausschließlich die den Gegenstand der strafbaren Handlung bildenden Exemplare samt den zu ihrer Aufbewahrung, Verwahrung oder Betreuung verwendeten Gegenständen dem Verfall unterliegen…
§ 85 AußWG 2011 · AußWG 2011 · Außenwirtschaftsgesetz 2011
§ 85 Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
…anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist. (4) Neben der in Abs. 1 genannten Strafe ist auf Verfall nach Maßgabe des § 17 des FinStrG zu erkennen, wobei ausschließlich die im Abs. 1 genannten Waren samt Umschließungen dem Verfall unterliegen.…
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