FinStrG; Verhängung einer Geld- und Wertersatzstrafe; kein Verstoß gegen Art6 Abs3 litb MRK; Verfügung über ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung der Verteidigung; Verhängung der Wertersatzstrafe gleichheitswidrig nach Aufhebung von §17 Abs2 lita FinStrG als gleichheitswidrig
B-VG Art140 Abs7; dem Anlaßfall im engeren Sinn sind alle im Zeitpunkt der Ausschreibung der Verhandlung in dem eine präjudizielle Gesetzesstelle betreffenden Gesetzesprüfungsverfahren bereits anhängigen Fälle gleichzuhalten
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden