3Ob132/05s—OGH Entscheidung
30. Juni 2005
…04w). Diesen Ausspruch macht auch der Umstand nicht entbehrlich, dass die betreibende Partei in ihren Anträgen jeweils einen (hohen) Wert des Streitgegenstands angab (RIS-Justiz RS0042296). Ohne diese Bewertung ist es dem Obersten Gerichtshof nicht erlaubt, die Zulässigkeit des Rechtsmittels der betreibenden Partei, aber auch seine Zuständigkeit zur Entscheidung darüber, zu…