JudikaturOGH

RS0098471 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juni 2025

Eine Urteilsbegründung muss nicht auf logisch zwingenden Ableitungen beruhen. Auch in freier Beweiswürdigung gezogene Wahrscheinlichkeitsschlüsse sind zur Begründung von Tatsachenfeststellungen geeignet, sofern nur der solcherart getroffenen Konstatierung die richterliche Überzeugung von der Richtigkeit der "wahrscheinlichen" Tatsache im Sinn des § 258 Abs 2 StPO zugrunde liegt: Siehe Mayerhofer-Rieder ENr 26 bis 31 bei § 258 StPO, ENr 149 bei § 281 Abs 1 Z 5 StPO. Eine Beschränkung auf geradezu zwingende Beweise wäre mit dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung nicht vereinbar.

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