Eigentumsfeststellung und Einverleibung: Ersitzung und Besitzverhältnisse bei Kenntnis des Eigentums—OGH Entscheidung
8Ob149/25g27. November 2025
…vermutet und es fehlten Beweisergebnisse für die von dieser Vermutung abweichenden Feststellungen, so überzeugt dies schon deshalb nicht, weil der Oberste Gerichtshof keine Tatsacheninstanz ist (RS0042903 [T1, T2, T4, T5, T7, T8, T10]). [5] Fragen der Beweislast hinsichtlich des Fehlens von Redlichkeit stellen sich hier ebensowenig, weil die Tatsacheninstanzen die genannten…