Klageabweisung wegen unschlüssiger Mahnklage im Kaufpreisstreit—OLG Graz Entscheidung
3R214/25b18. Dezember 2025
…RS0001252). Für die Schlüssigkeit der Klage genügt es, wenn das Sachbegehren des Klägers materiell-rechtlich aus den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachenbehauptungen abgeleitet werden kann (RS0037516). Es müssen Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden, die es zulassen, dass daraus der vom Kläger begehrte Ausspruch als Rechtsfolge abgeleitet werden kann (RS0037516, RS0001252 [insb T4]). Der…