JudikaturOGH

RS0023787 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2024

Von einem Kaufhausinhaber kann nicht die Beseitigung aller nur möglichen Gefahrenquellen gefordert werden. Es ist vom Besucher eines Kaufhauses zu erwarten, dass er der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuwendet.

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