(1) Jeder Gesetzesbeschluss des Nationalrates ist unverzüglich von dessen Präsidenten dem Bundesrat zu übermitteln.
(2) Ein Gesetzesbeschluss kann, soweit nicht verfassungsgesetzlich anderes bestimmt ist, nur dann beurkundet und kundgemacht werden, wenn der Bundesrat gegen diesen Beschluss keinen mit Gründen versehenen Einspruch erhoben hat.
(3) Dieser Einspruch muss dem Nationalrat binnen acht Wochen nach Einlangen des Gesetzesbeschlusses beim Bundesrat von dessen Vorsitzenden schriftlich übermittelt werden; er ist dem Bundeskanzler zur Kenntnis zu bringen.
(4) Wiederholt der Nationalrat seinen ursprünglichen Beschluss bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder, so ist dieser zu beurkunden und kundzumachen. Beschließt der Bundesrat, keinen Einspruch zu erheben, oder wird innerhalb der im Abs. 3 festgesetzten Frist kein mit Begründung versehener Einspruch erhoben, so ist der Gesetzesbeschluss zu beurkunden und kundzumachen.
(5) Insoweit Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates die Geschäftsordnung des Nationalrates, die Auflösung des Nationalrates, ein Bundesgesetz, mit dem nähere Bestimmungen über die Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes, des Bundesfinanzgesetzes und über die sonstige Haushaltsführung des Bundes getroffen werden, ein Bundesfinanzrahmengesetz, ein Bundesfinanzgesetz, eine vorläufige Vorsorge im Sinne von Art. 51a Abs. 4 oder eine Verfügung über Bundesvermögen, die Übernahme oder Umwandlung einer Haftung des Bundes, das Eingehen oder die Umwandlung einer Finanzschuld des Bundes oder die Genehmigung eines Bundesrechnungsabschlusses betreffen, steht dem Bundesrat keine Mitwirkung zu.
Rückverweise
B-VG · Bundes-Verfassungsgesetz
Art. 42
…die Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes, des Bundesfinanzgesetzes und über die sonstige Haushaltsführung des Bundes getroffen werden, ein Bundesfinanzrahmengesetz, ein Bundesfinanzgesetz, eine vorläufige Vorsorge im Sinne von Art. 51a Abs. 4 oder eine Verfügung über Bundesvermögen, die Übernahme oder Umwandlung einer Haftung des Bundes, das Eingehen oder die Umwandlung einer Finanzschuld…
Art. 43
…Einer Volksabstimmung ist jeder Gesetzesbeschluss des Nationalrates nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42 beziehungsweise gemäß Art. 42a, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten, zu unterziehen, wenn der Nationalrat es beschließt oder die Mehrheit der Mitglieder des…
Art. 44
…Bundesverfassung, eine Teiländerung aber nur, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder des Nationalrates oder des Bundesrates verlangt wird, ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42, jedoch vor der Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Abstimmung des gesamten Bundesvolkes zu unterziehen.…
Art. 23j
…des Friedens oder Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten umfasst, sowie bei Beschlüssen gemäß Art. 42 Abs. 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon betreffend die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik ist das…
BFG 2001 · Bundesfinanzgesetz 2001
Art. 12
…die durch das jeweilige Rechtsgeschäft gleichzeitig verfügt wird, insgesamt 150 Millionen Schilling, so bedarf eine solche Verfügung der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. Hievon kann bei einem Verzicht auf eine Forderung des Bundes Abstand genommen werden, wenn dadurch aus wirtschafts- oder…
Art. 11
…über unbewegliches Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 64 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
BFG 2008 · Bundesfinanzgesetz 2008
Art. 12
…die durch das jeweilige Rechtsgeschäft gleichzeitig verfügt wird, insgesamt 11 Millionen Euro, so bedarf eine solche Verfügung der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. Hievon kann bei einem Verzicht auf eine Forderung des Bundes Abstand genommen werden, wenn dadurch aus wirtschafts- oder…
Art. 11
…über unbewegliches Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 64 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
BFG 2002 · Bundesfinanzgesetz 2002
Art. 12
…die durch das jeweilige Rechtsgeschäft gleichzeitig verfügt wird, insgesamt 11 Millionen Euro, so bedarf eine solche Verfügung der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. Hievon kann bei einem Verzicht auf eine Forderung des Bundes Abstand genommen werden, wenn dadurch aus wirtschafts- oder…
Art. 11
…über unbewegliches Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 64 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
BFG 2000 · Bundesfinanzgesetz 2000
Art. 11
…über unbewegliches Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 64 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
Art. 12
…die durch das jeweilige Rechtsgeschäft gleichzeitig verfügt wird, insgesamt 150 Millionen Schilling, so bedarf eine solche Verfügung der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. Hievon kann bei einem Verzicht auf eine Forderung des Bundes Abstand genommen werden, wenn dadurch aus wirtschafts- oder…
BFG 2005 · Bundesfinanzgesetz 2005
Art. 12
…die durch das jeweilige Rechtsgeschäft gleichzeitig verfügt wird, insgesamt 11 Millionen Euro, so bedarf eine solche Verfügung der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. Hievon kann bei einem Verzicht auf eine Forderung des Bundes Abstand genommen werden, wenn dadurch aus wirtschafts- oder…
Art. 11
…über unbewegliches Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 64 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
BFG 2006 · Bundesfinanzgesetz 2006
Art. 12
…die durch das jeweilige Rechtsgeschäft gleichzeitig verfügt wird, insgesamt 11 Millionen Euro, so bedarf eine solche Verfügung der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. Hievon kann bei einem Verzicht auf eine Förderung des Bundes Abstand genommen werden, wenn dadurch aus wirtschafts- oder…
Art. 11
…über unbewegliches Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 64 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
BFG 2004 · Bundesfinanzgesetz 2004
Art. 12
…die durch das jeweilige Rechtsgeschäft gleichzeitig verfügt wird, insgesamt 11 Millionen Euro, so bedarf eine solche Verfügung der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. Hievon kann bei einem Verzicht auf eine Forderung des Bundes Abstand genommen werden, wenn dadurch aus wirtschafts- oder…
Art. 11
…über unbewegliches Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 64 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
BFG 2007 · Bundesfinanzgesetz 2007
Art. 12
…die durch das jeweilige Rechtsgeschäft gleichzeitig verfügt wird, insgesamt 11 Millionen Euro, so bedarf eine solche Verfügung der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. Hievon kann bei einem Verzicht auf eine Forderung des Bundes Abstand genommen werden, wenn dadurch aus wirtschafts- oder…
Art. 11
…über unbewegliches Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 64 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
BFG 2003 · Bundesfinanzgesetz 2003
Art. 12
…die durch das jeweilige Rechtsgeschäft gleichzeitig verfügt wird, insgesamt 11 Millionen Euro, so bedarf eine solche Verfügung der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. Hievon kann bei einem Verzicht auf eine Forderung des Bundes Abstand genommen werden, wenn dadurch aus wirtschafts- oder…
GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 85 § 85
…Eine Teiländerung der Bundesverfassung ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42 B-VG, jedoch vor der Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Abstimmung des gesamten Bundesvolkes zu unterziehen, wenn dies von einem Drittel der Abgeordneten verlangt wird.…
§ 84 § 84
…1) Jeder Gesetzesbeschluß des Nationalrates ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42 B-VG, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Volksabstimmung zu unterziehen, wenn der Nationalrat es beschließt oder die Mehrheit der Abgeordneten es verlangt. (2) Ein…
§ 77 § 77
…1) Einsprüche des Bundesrates gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates werden dem Nationalrat durch den Vorsitzenden des Bundesrates schriftlich mitgeteilt (Art. 42 Abs. 3 B-VG) und vom Präsidenten in der auf die Verteilung nächstfolgenden Sitzung einem Ausschuß zugewiesen. Der Ausschußantrag hat entweder die Wiederholung des ursprünglichen Gesetzesbeschlusses oder einen neuen…
GO-BR · Geschäftsordnung des Bundesrates
§ 26 Volksabstimmung, Anfechtung eines Bundesgesetzes
…ist zufolge Art. 44 Abs. 3 B-VG, wenn dies von mindestens einem Drittel der Bundesräte verlangt wird, nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42 B-VG, jedoch vor der Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Volksabstimmung zu unterziehen. Wird ein solches Verlangen schriftlich mit den eigenhändigen Unterschriften der beteiligten Bundesräte dem Präsidenten…
BHG 2013 · Bundeshaushaltsgesetz 2013
§ 74 Verzicht auf Forderungen des Bundes
…Interesse des Bundes liegt und 2. der Forderungsbetrag, auf den verzichtet werden soll, den hiefür im Bundesfinanzgesetz oder in einem besonderen Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG festgesetzten Höchstbetrag nicht überschreitet. (2) Übersteigt die Forderung oder Teilforderung, auf die verzichtet werden soll, den im Abs. 1 Z 2 genannten Höchstbetrag…
§ 75 Verfügungen über sonstige Bestandteile des beweglichen Bundesvermögens
…3. bei einer Verfügung nach Abs. 1 Z 1 und 2 der hiefür im Bundesfinanzgesetz oder in einem besonderen Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG festgesetzte Höchstbetrag nicht überschritten wird. (3) Bei einer Verfügung nach Abs. 1 Z 1 hat das Entgelt je nach der Eigenart des Bestandteiles…
§ 78 Finanzschulden
…von der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen nur nach Maßgabe der hiefür im Bundesfinanzgesetz oder in einem besonderen Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG enthaltenen Ermächtigungen eingegangen werden. Eine Finanzschuld darf insbesondere durch die Aufnahme von Darlehen gegen die Hingabe von Schatzscheinen oder sonstigen Schuldverschreibungen, durch die Aufnahme von…
§ 76 Verfügungen über Bestandteile des unbeweglichen Bundesvermögens
…3. bei einer Verfügung nach Abs. 1 Z 1 und 2 der hiefür im Bundesfinanzgesetz oder in einem besonderen Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG festgesetzte Höchstbetrag nicht überschritten wird. (3) Ein Bestandteil des unbeweglichen Bundesvermögens gilt als nicht benötigt nach Abs. 2 Z 2, wenn er von…
BHOG · Bundeshaftungsobergrenzengesetz
§ 1 Haftungsobergrenzen
…ESVG 2010) zu berücksichtigen. (Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 11/2020) (6) In besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG vorgesehene Haftungsrahmen werden in ihrer Höhe nicht berührt. (7) Verpflichtungen des Bundes und der außerbudgetären Einheiten des Bundes, die zu den Finanz- oder sonstigen Bundesschulden…
Schönbrunner Schloßgesetz
Art. 1 § 1
…betrauen. 2. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die Angelegenheiten der Z 1 erster Satz wahrzunehmen, soweit diese Ermächtigung eine Verfügung über Bundesvermögen gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG bedeutet. 3. Für die von Bundesdienststellen genutzten Gebäude und Teile davon entstehen mit dem Tag des Rechtserwerbs gemäß § 1 Abs. 3 Z…
BFinG · Bundesfinanzierungsgesetz
§ 2
…Rechtsträger, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist, oder für deren Kreditoperationen der Bund aufgrund einer Ermächtigung im Bundesfinanzgesetz oder in einem besonderen Bundesgesetz gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB oder in Form von Garantien übernehmen darf, die Verwaltung und Abwicklung von Krediten, die…
Forderungs- und Schadenersatzverordnung
§ 8 Entscheidungsbefugnis
…übermitteln, die oder der danach über die Verfügung zu entscheiden hat, soweit die entsprechende Ermächtigung gemäß geltendem Bundesfinanzgesetz oder einem besonderen Bundesgesetz im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG vorliegt. Liegt dem jeweiligen Verfahren ein Ansuchen der Schuldnerin oder des Schuldners zugrunde, hat die Erledigung gegenüber dem Antragsteller durch das betroffene haushaltsleitende Organ zu…
BFG 2012 · Bundesfinanzgesetz 2012
Art. 9
…denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wert-grenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die von der Bundesministerin für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 64 Abs. 1 Z 1 und…
Art. 10
…Euro ausschließlich für den Forderungsverzicht gegenüber der Buchhaltungsagentur des Bundes - so bedarf eine solche Verfügung der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die von der Bundesministerin für Finanzen einzuholen ist. Hievon kann bei einem Verzicht auf eine Forderung des Bundes Abstand genommen werden, wenn dadurch aus wirtschafts…
BFG 2009 · Bundesfinanzgesetz 2009
Art. 10
…das jeweilige Rechtsgeschäft gleichzeitig verfügt wird, insgesamt 11 Millionen Euro, so bedarf eine solche Verfügung der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. Hievon kann bei einem Verzicht auf eine Forderung des Bundes Abstand genommen werden, wenn dadurch aus wirtschafts- oder…
Art. 9
…bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wert- grenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 64 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
BFG 2011 · Bundesfinanzgesetz 2011
Art. 9 Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen
…Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewil1igung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG. die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 64 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
Art. 10 Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen
…das jeweilige Rechtsgeschäft gleichzeitig verfügt wird, insgesamt 11 Millionen Euro, so bedarf eine solche Verfügung der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. Hievon kann bei einem Verzicht auf eine Forderung des Bundes Abstand genommen werden, wenn dadurch aus wirtschafts- oder…
BFG 2014 · Bundesfinanzgesetz 2014
Art. 12
…durch das jeweilige Rechtsgeschäft gleichzeitig verfügt wird, insgesamt 11 Millionen, so bedarf eine solche Verfügung der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. Hievon kann bei einem Verzicht auf eine Forderung des Bundes Abstand genommen werden, wenn dadurch aus wirtschafts- oder…
Art. 11
…Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 76 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
BFG 2013 · Bundesfinanzgesetz 2013
Art. 12 Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen
…durch das jeweilige Rechtsgeschäft gleichzeitig verfügt wird, insgesamt 11 Millionen so bedarf eine solche Verfügung der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die von der Bundesministerin für Finanzen einzuholen ist. Hievon kann bei einem Verzicht auf eine Forderung des Bundes Abstand genommen werden, wenn dadurch aus wirtschafts…
Art. 11 Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen
…Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die von der Bundesministerin für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 76 Abs. 1 Z 1 und 2…
BFG 2010 · Bundesfinanzgesetz 2010
Art. 9
…bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wert- grenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 64 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
Art. 10
…das jeweilige Rechtsgeschäft gleichzeitig verfügt wird, insgesamt 11 Millionen Euro, so bedarf eine solche Verfügung der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. Hievon kann bei einem Verzicht auf eine Forderung des Bundes Abstand genommen werden, wenn dadurch aus wirtschafts- oder…
BFG 2015 · Bundesfinanzgesetz 2015
Art. 12
…durch das jeweilige Rechtsgeschäft gleichzeitig verfügt wird, insgesamt 11 Millionen, so bedarf eine solche Verfügung der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. Hievon kann bei einem Verzicht auf eine Forderung des Bundes Abstand genommen werden, wenn dadurch aus wirtschafts- oder…
Art. 11
…Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 76 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
BFG 2025 · Bundesfinanzgesetz 2025
Art. 11 Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen
…Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 76 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
BFG 2024 · Bundesfinanzgesetz 2024
Art. 11 Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen
…Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 76 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
BFG 2016 · Bundesfinanzgesetz 2016
Art. 11
…Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 76 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
BFG 2019 · Bundesfinanzgesetz 2019
Art. 11
…Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 76 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
BFG 2022 · Bundesfinanzgesetz 2022
Art. 11 Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen
…Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 76 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
BFG 2020 · Bundesfinanzgesetz 2020
Art. 11 Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen
…Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 76 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
BFG 2017 · Bundesfinanzgesetz 2017
Art. 11
…Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 76 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
BFG 2021 · Bundesfinanzgesetz 2021
Art. 11 Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen
…Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 76 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
BFG 2018 · Bundesfinanzgesetz 2018
Art. 11
…Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 76 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…
BFG 2023 · Bundesfinanzgesetz 2023
Art. 11 Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen
…Bundesvermögen, bei denen die unter Z 1 bis 3 angeführten Wertgrenzen überschritten werden, bedürfen der Bewilligung durch ein Bundesgesetz im Sinne des Artikel 42 Abs. 5 B-VG, die vom Bundesminister für Finanzen einzuholen ist. (2) Die im laufenden Finanzjahr gemäß § 76 Abs. 1 Z 1 und 2 BHG…