ZustG
Gliederung
2. Abschnitt Physische Zustellung
§ 25 Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung
(1) Zustellungen an Personen, deren Abgabestelle unbekannt ist, oder an eine Mehrheit von Personen, die der Behörde nicht bekannt sind, können, wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, kein Zustellungsbevollmächtigter bestellt ist und nicht gemäß § 8 vorzugehen ist, durch Kundmachung an der Amtstafel, daß ein zuzustellendes Dokument bei der Behörde liegt, vorgenommen werden. Findet sich der Empfänger zur Empfangnahme des Dokuments (§ 24) nicht ein, so gilt, wenn gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel der Behörde zwei Wochen verstrichen sind.
(2) Die Behörde kann die öffentliche Bekanntmachung in anderer geeigneter Weise ergänzen.
§ 24 AußStrG · AußStrG · Außerstreitgesetz
§ 24 Zustellung
…ist, kann das Gericht anordnen, dass ein Geschäftsstück durch einen Gerichtsbediensteten seines Personalstandes in einem anderen Gerichtssprengel zuzustellen ist. (3) Durch öffentliche Bekanntmachung ( § 25 Zustellgesetz ) ist zuzustellen, wenn das Gericht das Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen für wahrscheinlich erachtet. Edikte sind in der in § 117 Abs. 2…
§ 21 FBG · FBG · Firmenbuchgesetz
§ 21 Zustellungen
…Prokuristen zu versuchen. Bleibt dies gleichfalls erfolglos, so kann diese Zustellung wie alle weiteren Zustellungen durch Aufnahme in die Ediktsdatei (im Sinn des § 25 Zustellgesetz ) erfolgen; hierauf ist in der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen. Die Zustellung gilt als bewirkt, wenn zwei Wochen seit Aufnahme in die Ediktsdatei verstrichen sind. Das Gericht…
§ 41 Zustellungen an Gesellschaften ohne gesetzlichen Vertreter
…von der beabsichtigten Löschung gemäß § 40 Abs. 1 an die Gesellschafter durch einmonatige Aufnahme in die Ediktsdatei (im Sinn des § 25 Zustellgesetz ) zugestellt werden. Diese Verständigung hat den Hinweis zu enthalten, dass alle weiteren Zustellungen im Löschungsverfahren an die zuletzt dem Gericht bekannte Anschrift der Gesellschafter erfolgen…
§ 40 ZustG · ZustG · Zustellgesetz
§ 40 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
… 2 bis 4, § 23 Abs. 1, 2 und 4, § 24 samt Überschrift, § 24a samt Überschrift, § 25 Abs. 1, § 26 Abs. 1, § 27 samt Überschrift, der 3. Abschnitt, die Bezeichnung des 4. Abschnitts, § 39…
§ 83 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 83 Arten der Zustellung
…Angeklagten oder Beschuldigten jedoch immer selbst und zu eigenen Handen zuzustellen. (5) Opfern kann durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, soweit die Voraussetzungen des § 25 des Zustellgesetzes vorliegen oder schon deren Ausforschung oder die Aufforderung zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten ( § 82 Abs. 2 ) einen dem Beschleunigungsgebot ( § 9 ) widerstreitenden…
§ 6 GAG · GAG · Gebrauchsabgabegesetz 1966
§ 6 § 6
…drohenden Eigentumsüberganges durch Zustellung zu eigenen Handen aufzufordern, den Gegenstand innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Zustellung zu übernehmen. Die Bestimmung des § 25 Zustellgesetz , BGBl. Nr. 200/1982, in der Fassung BGBl. I Nr. 111/2010, über die Zustellung an Personen, deren Abgabestelle unbekannt ist, gilt…
§ 33 DO 1994 · DO 1994 · Dienstordnung 1994
§ 33 Amtliche Aufforderung zur Rückkehr in den Dienst
…anzunehmen ist, dass er eigenmächtig und unentschuldigt dem Dienst fern ist, unbekannt, ist die Zustellung der Aufforderung zum Dienstantritt ( Abs. 1 ) gemäß § 25 Zustellgesetz , BGBl. Nr. 200/1982, vorzunehmen. Überdies ist der Beamte, sofern er sich nicht zur Empfangnahme der Aufforderung bei der Behörde eingefunden hat, spätestens ab…
§ 57 TBO 2022 · TBO 2022 · Bauordnung 2022, Tiroler
§ 57 § 57
…Eigentümer des entfernten Gegenstandes oder dem sonst hierüber Verfügungsberechtigten unverzüglich aufzutragen, diesen zu übernehmen. Die Zustellung eines solchen Auftrages durch öffentliche Bekanntmachung nach § 25 des Zustellgesetzes gilt 24 Stunden nach der Kundmachung an der Amtstafel als bewirkt. (4) Der Eigentümer des entfernten Gegenstandes oder der sonst hierüber Verfügungsberechtigte hat der Gemeinde…
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