StPO
Gliederung
5. TEIL Besondere Verfahren
21. Hauptstück Verfahren bei vorbeugenden Maßnahmen und beim Verfall, beim erweiterten Verfall, bei der Einziehung und bei der Ausschließung vom Wahlrecht
1. Abschnitt Verfahren zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 StGB
§ 430 Besonderheiten des Verfahrens
(1) Sobald aufgrund bestimmter Anhaltspunkte (§ 1 Abs. 3 StPO) angenommen werden kann, dass die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum vorliegen, gelten folgende Besonderheiten:
1.Der Verteidiger ist berechtigt, im Verfahren zur Unterbringung nach § 21 Abs. 1 StGB zugunsten des Betroffenen auch gegen dessen Willen Anträge zu stellen.
2. Der Betroffene ist durch einen Sachverständigen der Psychiatrie, vorzugsweise eines solchen, der auch für das Fachgebiet psychiatrische Kriminalprognostik eingetragen ist, zu untersuchen. Steht ein Sachverständiger der Psychiatrie nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung, so kann ein Sachverständiger der klinischen Psychologie bestellt werden.
3. Zu jeder Vernehmung des Betroffenen können ein oder mehrere Sachverständige im Sinne der Z 2 beigezogen werden.
4.Verhängung und Fortsetzung der Untersuchungshaft sind unzulässig. Befindet sich der Betroffene bereits in Untersuchungshaft, so hat das Gericht von Amts wegen über die vorläufige Unterbringung zu entscheiden (§ 431).
5.Im Verfahren zur Unterbringung nach § 21 Abs. 1 StGB ist ein Anschluss wegen privatrechtlicher Ansprüche unzulässig.
(2) Das nach § 109 Jurisdiktionsnorm, RGBl. Nr. 111/1895, zuständige Gericht ist unverzüglich vom Verfahren und von dessen Beendigung, gegebenenfalls mit der Anregung, einen Erwachsenenvertreter zu bestellen, zu verständigen. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser zu verständigen.
§ 430 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 430 Besonderheiten des Verfahrens
…§ 430. (1) Sobald aufgrund bestimmter Anhaltspunkte ( § 1 Abs. 3 StPO ) angenommen werden kann, dass die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem forensisch…
§ 434d Besonderheiten der Hauptverhandlung
…muss bei sonstiger Nichtigkeit ein Verteidiger des Betroffenen anwesend sein. (2) Der Hauptverhandlung ist bei sonstiger Nichtigkeit für die gesamte Dauer ein Sachverständiger ( § 430 Abs. 1 Z 2 ) beizuziehen. (3) Ist in der Hauptverhandlung, in der über die Unterbringung einer Person entschieden werden soll, entgegen Abs. …
§ 61 Beigebung eines Verteidigers
… 4 in Strafhaft angehalten wird, 2. im gesamten Verfahren zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 StGB ( § 430 Abs. 1 ), 3. in der Hauptverhandlung zur Unterbringung in einer der in den §§ 22 und 23 StGB genannten Anstalten ( § …
§ 434g Verfahren beim vorläufigen Absehen vom Vollzug der Unterbringung
…Äußerungen von psychiatrischen Einrichtungen und von anderen Betreuungseinrichtungen, in denen der Betroffene zuletzt behandelt oder betreut wurde, einzuholen. (2) Das Gutachten des Sachverständigen ( § 430 Abs. 1 Z 2 ) hat sich auch darauf zu erstrecken, ob es alternative Behandlungs- oder Betreuungsmaßnahmen gibt, die ein vorläufiges Absehen vom Vollzug…
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