StPO
Gliederung
5. TEIL Besondere Verfahren
21. Hauptstück Verfahren bei vorbeugenden Maßnahmen und beim Verfall, beim erweiterten Verfall, bei der Einziehung und bei der Ausschließung vom Wahlrecht
1. Abschnitt Verfahren zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 StGB
§ 434d Besonderheiten der Hauptverhandlung
(1) Während der gesamten Hauptverhandlung muss bei sonstiger Nichtigkeit ein Verteidiger des Betroffenen anwesend sein.
(2) Der Hauptverhandlung ist bei sonstiger Nichtigkeit für die gesamte Dauer ein Sachverständiger (§ 430 Abs. 1 Z 2) beizuziehen.
(3) Ist in der Hauptverhandlung, in der über die Unterbringung einer Person entschieden werden soll, entgegen Abs. 1 erster Satz kein Verteidiger anwesend oder ist dieser entgegen Abs. 2 kein Sachverständiger beigezogen, so ist sie zu vertagen (§ 276) und zu wiederholen (§ 276a zweiter Satz).
(4) Wird über mehrere Taten gleichzeitig erkannt und eine Unterbringung angeordnet, so ist im Urteil auszusprechen, welche Taten Anlass für die Unterbringung waren; die Unterbringung darf nur einmal angeordnet werden.
§ 434d StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 434d Besonderheiten der Hauptverhandlung
…§ 434d. (1) Während der gesamten Hauptverhandlung muss bei sonstiger Nichtigkeit ein Verteidiger des Betroffenen anwesend sein. (2) Der Hauptverhandlung ist bei sonstiger Nichtigkeit für die gesamte…
§ 434b Gleichwertigkeit von Anklage und Antrag auf Unterbringung
…Unterbringung darf nur dann ausgesprochen werden, wenn während der gesamten Hauptverhandlung die Voraussetzungen nach § 434 Abs. 2 zweiter Satz und § 434d Abs. 1 und 2 erfüllt waren, widrigenfalls die Hauptverhandlung zu vertagen ( § 276 ) und zu wiederholen ( § 276a zweiter Satz) ist.…
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