StGB
Gliederung
Die Strafgesetze sind auf Taten anzuwenden, die nach dem Inkrafttreten begangen worden sind. Auf früher begangene Taten sind sie dann anzuwenden, wenn die Gesetze, die zur Zeit der Tat gegolten haben, für den Täter in ihrer Gesamtauswirkung nicht günstiger waren.
§ 61 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 61 Zeitliche Geltung
…Siebenter Abschnitt Geltungsbereich Zeitliche Geltung § 61. Die Strafgesetze sind auf Taten anzuwenden, die nach dem Inkrafttreten begangen worden sind. Auf früher begangene Taten sind sie dann anzuwenden, wenn die Gesetze, die…
Art. 79 VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
Art. 79 7. Hauptstück
…eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruches ist jedoch im Sinne der §§ 1 und 61 StGB vorzugehen.…
Art. 79 RStDG · RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
Art. 79 7. Hauptstück
…eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruches ist jedoch im Sinne der §§ 1 und 61 StGB vorzugehen.…
Art. 79 GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
Art. 79 7. Hauptstück
…eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruches ist jedoch im Sinne der §§ 1 und 61 StGB vorzugehen.…
Art. 79 BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Art. 79 7. Hauptstück
…eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruches ist jedoch im Sinne der §§ 1 und 61 StGB vorzugehen.…
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