(1) Terroristische Straftaten sind
1. Mord (§ 75),
2. Körperverletzungen nach den §§ 83 bis 87,
3. erpresserische Entführung (§ 102),
4. schwere Nötigung (§ 106),
(Anm.: Z 5 aufgehoben durch Art. 1 Z 1, BGBl. I Nr. 40/2023)
6. schwere Sachbeschädigung (§ 126), Datenbeschädigung (§ 126a) und Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems (§ 126b), wenn dadurch eine Gefahr für das Leben eines anderen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß entstehen kann oder viele Computersysteme (§§ 126a Abs. 3, 126b Abs. 3) oder wesentliche Bestandteile der kritischen Infrastruktur (§§ 126a Abs. 4 Z 2, 126b Abs. 4 Z 2) beeinträchtigt werden,
7. vorsätzliche Gemeingefährdungsdelikte (§§ 169, 171, 173, 175, 176, 177a, 177b, 178) oder vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt (§ 180),
8. Luftpiraterie (§ 185),
9. vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt (§ 186),
9a. Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten (§ 282a) oder
10. eine nach § 50 des Waffengesetzes 1996, § 43 des Sprengmittelgesetzes 2010 oder § 7 des Kriegsmaterialgesetzes vorsätzliche strafbare Handlung,
wenn die Tat geeignet ist, eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens oder eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens herbeizuführen, und mit dem Vorsatz begangen wird, die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern, öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu erschüttern oder zu zerstören.
(2) Wer eine terroristische Straftat im Sinne des Abs. 1 begeht, ist nach dem auf die dort genannte Tat anwendbaren Gesetz zu bestrafen, wobei das Höchstmaß der jeweils angedrohten Strafe um die Hälfte, höchstens jedoch auf zwanzig Jahre, hinaufgesetzt wird.
(2a) Wer mit einer der in Abs. 1 Z 1 bis 10 bezeichneten Straftaten droht, ist, wenn er diese Drohung mit der in Abs. 1 genannten terroristischen Eignung und dem dort bezeichneten Vorsatz begeht, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(3) Eine Tat nach Abs. 1 oder Abs. 2a gilt nicht als terroristische Straftat, wenn sie auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten ausgerichtet ist.
Rückverweise
StGB · Strafgesetzbuch
§ 278c Terroristische Straftaten
(1) Terroristische Straftaten sind 1. Mord (§ 75), 2. Körperverletzungen nach den §§ 83 bis 87, 3. erpresserische Entführung (§ 102), 4. schwere Nötigung (§ 106), (Anm.: Z 5 aufgehoben durch Art. 1 Z 1, BGBl. I Nr. 40/2023) 6. schwere Sachbeschädigung (§ 126), Datenbeschädigung (§ 126a) und Störung…
Art. 3 Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union
…§ 165 Abs. 1 und § 278c Abs. 1 Z 2 StGB in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 117/2017 dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung…
§ 278d Terrorismusfinanzierung
…eine Bevölkerungsgruppe einzuschüchtern oder eine Regierung oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen, 9. einer sonstigen strafbaren Handlung nach § 278c Abs. 1, einer strafbaren Handlung nach den §§ 278e, 278f oder 278g oder der Anwerbung eines anderen zur Begehung einer terroristischen Straftat…
§ 52b Gerichtliche Aufsicht bei staatsfeindlichen und terroristischen Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen
…§ 246), staatsfeindlicher Bewegung (247a) oder religiös motivierter extremistischer Verbindung (§ 247b), 2. wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b), terroristischer Straftaten (§ 278c), Terrorismusfinanzierung (§ 278d), Ausbildung für terroristische Zwecke (§ 278e), Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat (§ 278f), Reisen für terroristische Zwecke (§…
SNG · Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz
§ 6 Erweiterte Gefahrenerforschung und Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen
…rechtswidrige Verwirklichung des Tatbestandes einer nach §§ 274 Abs. 2 erster Fall, 279, 280, 283 Abs. 3 oder in § 278c StGB genannten strafbaren Handlung, sofern diese ideologisch oder religiös motiviert ist; 3. durch die rechtswidrige Verwirklichung des Tatbestandes einer nach §§ 242, 246 oder…
Strafregistergesetz 1968
§ 2 Gegenstand der Aufnahme in das Strafregister
… 51 oder § 52b Abs. 4 StGB, die einem wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b StGB), terroristischer Straftaten (§ 278c StGB), Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB) oder nach den §§ 278e bis 278g oder 282a StGB („terroristische Strafsachen“), wegen einer…
StGSG · Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014
§ 21a Maßnahmen in Verdachtsfällen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
…im Zusammenhang mit einer kriminellen Organisation gemäß § 278a StGB, einer terroristischen Vereinigung gemäß § 278b StGB, einer terroristischen Straftat gemäß § 278c StGB oder der Terrorismusfinanzierung gemäß § 278d StGB steht, oder 4. die Spielerin/der Spieler der Verpflichtung zur Offenlegung von Treuhandbeziehungen gemäß § 21…
GOG · Gerichtsorganisationsgesetz
§ 32
…Angehörige (§ 72 StGB) der oder des Angeklagten begangen worden sind, 3. Verfahren wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b StGB), terroristischer Straftaten (§ 278c StGB), Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB), nach den §§ 278e bis 278g StGB oder § 282a StGB (terroristischer Strafsachen). Nach Maßgabe des Geschäftsumfanges…
DV-StAG · Staatsanwaltschaftsgesetz-DV
Art. 1 § 4 Referate und Gruppen
…religiös motivierter extremistischer Verbindung (§ 247b StGB), Verhetzung (§ 283 StGB) oder wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b StGB), terroristischer Straftaten (§ 278c StGB), Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB), nach den §§ 278e bis 278g StGB oder § 282a StGB („extremistische Strafsachen“) oder nach…
StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 152
…Bewegung (§ 247a StGB) oder religiös motivierter extremistischer Verbindung (§ 247b StGB), wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b StGB), terroristischer Straftaten (§ 278c StGB), Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB), Ausbildung für terroristische Zwecke (§ 278e StGB), Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat (§ 278f StGB), Reisen für…
FPG · Fremdenpolizeigesetz 2005
§ 53 Einreiseverbot
…Organisation (§ 278a StGB) oder einer terroristischen Vereinigung (§ 278b StGB) angehört oder angehört hat, terroristische Straftaten begeht oder begangen hat (§ 278c StGB), Terrorismus finanziert oder finanziert hat (§ 278d StGB) oder eine Person für terroristische Zwecke ausbildet oder sich ausbilden lässt (§ 278e StGB) oder…
§ 21 Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung von Visa D
…Organisation (§ 278a StGB) oder einer terroristischen Vereinigung (§ 278b StGB) angehört oder angehört hat, terroristische Straftaten begeht oder begangen hat (§ 278c StGB), Terrorismus finanziert oder finanziert hat (§ 278d StGB), eine Person für terroristische Zwecke ausbildet oder sich ausbilden lässt (§ 278e StGB) oder eine…
§ 67 Aufenthaltsverbot
…Organisation (§ 278a StGB) oder einer terroristischen Vereinigung (§ 278b StGB) angehört oder angehört hat, terroristische Straftaten begeht oder begangen hat (§ 278c StGB), Terrorismus finanziert oder finanziert hat (§ 278d StGB) oder eine Person für terroristische Zwecke ausbildet oder sich ausbilden lässt (§ 278e StGB); 3…
BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 57 Ausschlussgründe
…von Staatsgeheimnissen (§ 252 StGB), Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation (§ 278a StGB), Terroristische Vereinigung (§ 278b StGB), Terroristische Straftaten (§ 278c StGB), Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB), Ausbildung für terroristische Zwecke (§ 278e StGB) oder Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter…