(1) Die Sparkasse hat für jedes abgelaufene Geschäftsjahr einen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und Lagebericht zu erstellen. Der sich nach Bildung der Haftrücklage (§ 57 Abs. 5 BWG) ergebende Gewinn zuzüglich eines Gewinnvortrages, abzüglich eines Verlustvortrages, ist nach Zuweisung der Gewinnanteile für Instrumente, die am Gewinn oder Verlust gemäß § 1 Abs. 2 teilnehmen, der Sicherheitsrücklage, den nach den einkommensteuerlichen Bestimmungen zulässigen Rücklagen sowie den Rücklagen für besondere betriebliche Verwendungszwecke der Sparkasse (Sonderrücklagen) zuzuführen oder auf neue Rechnung vorzutragen. Das Gründungskapital der Sparkasse und die gebundene Rücklage gemäß § 229 UGB sind der Sicherheitsrücklage gleichgestellt.
(2) Neben den Rücklagen gemäß Abs. 1 kann auch eine Rücklage für Zwecke der Allgemeinheit (Widmungsrücklage) gebildet werden. Der Widmungsrücklage darf höchstens jener prozentmäßige Anteil des Gewinns zugeführt werden, um den die vorhandenen anrechenbaren Eigenmittel die Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 übersteigen; dieser Betrag darf 30 vH des Gewinns nicht übersteigen.
(3) Für Sparkassen, die ihr Unternehmen oder den bankgeschäftlichen Teilbetrieb in eine Sparkassen Aktiengesellschaft eingebracht haben, bilden die Eigenmittel der Sparkassen Aktiengesellschaft und der Gewinn dieser Sparkassen die Grundlage für die Berechnung der Widmungsrücklage.
(4) Die Verwendung der Widmungsrücklage ist der FMA einmal jährlich schriftlich anzuzeigen.
Rückverweise
SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 22 Vorbeugender Schutz von Rechtsgütern
(1) Den Sicherheitsbehörden obliegt der besondere Schutz 1. von Menschen, die tatsächlich hilflos sind und sich deshalb nicht selbst ausreichend vor gefährlichen Angriffen zu schützen vermögen; 2. der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit; 3. der Vertreter ausländischer Staa…
§ 24 Fahndung
…von Gegenständen, die einem Menschen durch einen gefährlichen Angriff gegen das Vermögen entzogen worden sind oder die für die Klärung eines gefährlichen Angriffes (§ 22 Abs. 3) benötigt werden (Sachenfahndung).…
§ 54 Besondere Bestimmungen für die Ermittlung
…sowie für Zwecke der Fahndung (§ 24) verarbeitet werden. Soweit diese Aufzeichnungen nicht zur weiteren Verfolgung auf Grund eines Verdachts strafbarer Handlungen (§ 22 Abs. 3) erforderlich sind, sind sie nach längstens 48 Stunden zu löschen. (7) Die Sicherheitsbehörden sind ermächtigt, an öffentlichen Orten (§ 27 Abs…
§ 53a Datenverarbeitungen der Sicherheitsbehörden
…nur zulässig, wenn hierfür eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung besteht. (5a) Datenverarbeitungen gemäß Abs. 1a zum Schutz von verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit (§ 22 Abs. 1 Z 2), der Vertreter ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und anderer Völkerrechtssubjekte (§ 22 Abs. 1 Z 3) sowie…
SpG · Sparkassengesetz
§ 22 Jahresergebnis
(1) Die Sparkasse hat für jedes abgelaufene Geschäftsjahr einen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und Lagebericht zu erstellen. Der sich nach Bildung der Haftrücklage (§ 57 Abs. 5 BWG) ergebende Gewinn zuzüglich eines Gewinnvortrages, abzüglich eines Verlustvortrages…
§ 45
… 39 Abs. 3) wird der Verweis auf „§ 8a“ durch „§ 92 BWG“ ersetzt; im § 22 Abs. 2 werden die Verweise auf „§ 12 Abs. 2 KWG“ durch „§ 22 Abs. 1 BWG…
§ 28 Aufsichtsbehörden
… 12 Abs. 5, § 13 Abs. 4, § 16 Abs. 10, § 18 Abs. 1, § 22 Abs. 4, § 26 Abs. 2, § 27a Abs. 3 und 6, § 39 Abs. 2 sowie §…
§ 42 Inkrafttreten
… 9 Abs. 2 Z 7, § 14 Abs. 2, § 15, § 20, § 21, § 22 Abs. 1 und 3, § 23 Abs. 2 und 3, § 24 Abs. 1, 2 und 7, § 28…
SNG · Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz
§ 4 Direktion als Zentralstelle
… 1 Z 8 Strafgesetzbuch – StGB, BGBl. Nr. 60/1974) von verfassungsmäßigen Einrichtungen (§ 22 Abs. 1 Z 2 SPG) sowie kritischen Infrastrukturen (§ 22 Abs. 1 Z 6 SPG) nach den §§ 118a, 119, 119a, 126a, 126b und 126c StGB; 2. Meldestelle für jede Form…
§ 6 Erweiterte Gefahrenerforschung und Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen
…1 Abs. 3 obliegt der vorbeugende Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen durch eine Person, sofern ein begründeter Gefahrenverdacht für einen solchen Angriff besteht (§ 22 Abs. 2 SPG). (3) Ein verfassungsgefährdender Angriff ist die Bedrohung von Rechtsgütern 1. durch die rechtswidrige Verwirklichung des Tatbestandes einer nach §§ 278b bis 278g oder…