(1) Bei jeder Sparkasse, sofern sie zum Betrieb von Bankgeschäften berechtigt ist, und bei jeder Sparkassen Aktiengesellschaft hat der Bundesminister für Finanzen einen Staatskommissär und bei Bedarf dessen Stellvertreter zu bestellen, die den Voraussetzungen des § 76 Abs. 2 BWG entsprechen müssen. Vor Bestellung eines Staatskommissärs oder dessen Stellvertreters ist der Landeshauptmann jenes Bundeslandes, in dem die Sparkasse ihren Sitz hat, solange die Bilanzsumme der Sparkasse 7 Milliarden Euro nicht übersteigt, zu hören; der Landeshauptmann kann dem Bundesminister für Finanzen einen Vorschlag für die Bestellung des Staatskommissärs und dessen Stellvertreters machen.
(2) Der Staatskommissär (Stellvertreter) ist vom Bundesminister für Finanzen abzuberufen, wenn eine der Voraussetzungen des § 76 Abs. 2 BWG nicht mehr besteht oder ein Abberufungsgrund nach § 76 Abs. 3 BWG vorliegt. Erfüllt ein Staatskommissär seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß, so hat die FMA dies dem Bundesminister für Finanzen mitzuteilen. Die FMA kann in begründeten Fällen einen Antrag auf Abberufung des Staatskommissärs (Stellvertreters) beim Bundesminister für Finanzen stellen.
(3) Im Übrigen ist § 76 BWG anzuwenden.
§ 29 SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 29 Verhältnismäßigkeit
…§ 29. (1) Erweist sich ein Eingriff in Rechte von Menschen als erforderlich ( § 28a Abs. 3 ), so darf er dennoch nur geschehen, soweit er…
§ 39 Betreten und Durchsuchen von Grundstücken, Räumen und Fahrzeugen
…Handhabung der Befugnisse der Abs. 3 bis 6 ist besonders darauf zu achten, daß Eingriffe in die Rechtssphäre der Betroffenen die Verhältnismäßigkeit ( § 29 ) wahren und daß Verletzungen gesetzlich geschützter Berufsgeheimnisse möglichst vermieden werden. Die Bestimmungen der §§ 121, 122 Abs. 2 und 3 und 96…
§ 38a Betretungs- und Annäherungsverbot zum Schutz vor Gewalt
…das Betretungsverbot eine vom Gefährder bewohnte Wohnung, ist besonders darauf Bedacht zu nehmen, dass dieser Eingriff in das Privatleben des Gefährders die Verhältnismäßigkeit ( § 29 ) wahrt. Sofern keine Ausnahme gemäß Abs. 9 vorliegt, darf der Gefährder den Verbotsbereich gemäß Abs. 1 nur in Gegenwart eines Organs des öffentlichen…
§ 13a Dokumentation
…zu löschen. Bei jeglichem Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten ist besonders darauf zu achten, dass Eingriffe in die Privatsphäre der Betroffenen die Verhältnismäßigkeit ( § 29 ) zum Anlass wahren. (4) Die Protokollaufzeichnungen gemäß § 50 DSG für Datenverarbeitungen nach Abs. 1 bis 2a sind drei Jahre aufzubewahren und danach…
§ 9 SNG · SNG · Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz
§ 9 Allgemeines
… 36 Abs. 2 Z 2 des Datenschutzgesetzes – DSG, BGBl. I Nr. 165/1999) personenbezogener Daten die Verhältnismäßigkeit (§ 29 SPG) zu beachten. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des § 39 DSG ist zulässig, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben unbedingt erforderlich…
§ 10 Ermittlungsdienst für Zwecke des Verfassungsschutzes
…ansonsten die Aufgabenerfüllung gefährdet oder erheblich erschwert wäre. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass Eingriffe in die Privatsphäre der Betroffenen die Verhältnismäßigkeit (§ 29 SPG) zum Anlass wahren. Nicht zulässig ist die Verarbeitung von personenbezogenen Bilddaten über nichtöffentliches Verhalten. (5) Abgesehen von den Fällen der Abs. 2 bis 4…
Feuerpolizeiordnung 1998, Tiroler
§ 36 § 36
…oder die Privatsphäre der vom Brand betroffenen Menschen unzumutbar beeinträchtigen. (3) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die zur Erfüllung der ersten Hilfeleistungspflicht ( § 19 des Sicherheitspolizeigesetzes ) eingeschritten sind, sind ermächtigt, die Identitätsdaten der Betroffenen zu ermitteln und, soweit diese nicht in der Lage sind, die hiefür erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Fahrzeuge…
§ 27 Wr. VG · Wr. VG · Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)
§ 27 Haus- oder Platzordnung
…durch Überwachungsorgane der Landespolizeidirektion Wien eine Verwaltungsübertretung darstellt. Im Fall der Nichtbefolgung der Wegweisung sind die Überwachungsorgane ermächtigt, diese unter Anwendung der §§ 29 und 50 Sicherheitspolizeigesetz ( SPG ), BGBl. Nr. 566/1991, idF BGBl. I Nr. 122/2024, mit unmittelbarer Zwangsgewalt durchzusetzen.…
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