BundesrechtBundesgesetzeSicherheitspolizeigesetz3. Teil Befugnisse der Sicherheitsbehörden und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen der Sicherheitspolizei1. Hauptstück Allgemeines§ 29

§ 29Verhältnismäßigkeit

In Kraft seit 01. Oktober 2000
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